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AG umgeht Höhergruppierung durch "Neu"-Einstellung

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trulu:
Hallo,

ein AN hat einen laufenden Vertrag mit AG und bewirbt sich intern auf eine Tätigkeit, die in einer höher EG (E11 -> E12) eingruppiert ist. Ist es rechtmäßig, wenn der AG dies als eine Art "Neu"-Einstellung deklariert, wodurch der AN mangels einschlägiger Berufserfahrung in Stufe 1 rutscht?

McOldie:
Dann müsste das bestehende Arbeitsverhältnis beendet werden, duch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, d.h. ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers läuft nichts. Bei einer derartigen Praxis sollte man sich fragen, ob dies ein Arbeitgeber ist, bei dem man bleiben möchte.
Wie verhält sich denn der Personalrat dazu?

Tagelöhner:

--- Zitat von: trulu am 17.10.2023 19:25 ---Hallo,

ein AN hat einen laufenden Vertrag mit AG und bewirbt sich intern auf eine Tätigkeit, die in einer höher EG (E11 -> E12) eingruppiert ist. Ist es rechtmäßig, wenn der AG dies als eine Art "Neu"-Einstellung deklariert, wodurch der AN mangels einschlägiger Berufserfahrung in Stufe 1 rutscht?

--- End quote ---

Nein. Es handelt sich bei Übertragung der neuen höherwertigen auszuübenden Tätigkeiten um eine herkömmliche Höhergruppierung.

MoinMoin:

--- Zitat von: trulu am 17.10.2023 19:25 ---Hallo,

ein AN hat einen laufenden Vertrag mit AG und bewirbt sich intern auf eine Tätigkeit, die in einer höher EG (E11 -> E12) eingruppiert ist. Ist es rechtmäßig, wenn der AG dies als eine Art "Neu"-Einstellung deklariert, wodurch der AN mangels einschlägiger Berufserfahrung in Stufe 1 rutscht?

--- End quote ---
Nichts ist einfacher als dies vom ArbG korrigieren zu lassen (kostet 0€), sofern man nicht so dumm ist und einvernehmlich irgendwelche Änderungsverträge zu unterschreiben.

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