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Anspruch auf Rückmeldung nach Absage
Opa:
Aus dem Bewerberverfahrensanspruch für den öffentlichen Dienst würde ich ohne weiteres ableiten, dass der Arbeitgeber zu einer (aus Beweisgründen sogar schriftlichen) Absage verpflichtet ist.
Zu der Frist von 14 Tagen: Dies ist keine Handlungsfrist für die Akteneinsicht. Es ist die Wartefrist, nach der ein öffentlicher Arbeitgeber die Stelle faktisch besetzen darf und ihm dies nicht mehr per gerichtlicher Anordnung untersagt werden kann. Akteneinsicht kann man also noch später nehmen, allerdings fehlt dann die entscheidende Möglichkeit, gegen die Auswahlentscheidung rechtlich vorzugehen. Auch eventuelle Schadenersatzansprüche des unterlegenen Bewerbers setzen in der Regel voraus, dass vorab eine einstweilige Anordnung zur Aussetzung der Stellenbesetzung erwirkt wurde.
clarion:
Deine Aussage kann ich so nicht unterschreiben. Wie soll man eine einstweilige Anordung erwirken, wenn man noch keine Absage hat und der Arbeitgeber die Stelle mit jemandem anderen besetzt? Gerade dem Zweitplatzierten sagt man doch spät ab, für den Fall, dass der Erstplatzierte nicht zusagt.
RsQ:
--- Zitat von: clarion am 18.10.2023 20:48 ---Gerade dem Zweitplatzierten sagt man doch spät ab, für den Fall, dass der Erstplatzierte nicht zusagt.
--- End quote ---
Man wartet doch vermutlich mit Absagen, bis (bestenfalls) der Erstplatzierte wirklich unterschrieben hat, oder?
clarion:
Manche Erstplatzierte warten mit der Zusage, weil sie weitere Bewerbungen am Laufen haben.
MoinMoin:
--- Zitat von: RsQ am 18.10.2023 21:57 ---
--- Zitat von: clarion am 18.10.2023 20:48 ---Gerade dem Zweitplatzierten sagt man doch spät ab, für den Fall, dass der Erstplatzierte nicht zusagt.
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Man wartet doch vermutlich mit Absagen, bis (bestenfalls) der Erstplatzierte wirklich unterschrieben hat, oder?
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Nein, warum sollte man.
Man sagt denen die auf keinen Fall in Frage kommen sofort ab.
Und denen die auf den 2. ... Platz liegen ebenfalls, mit dem Hinweis, das sie noch im Rennen sind.
Ansonsten hätte man die Situation, dass jemand, der zurecht das Verfahren anzweifelt den Job bekommt und du zwei Personen für eine Stelle hast (sofern der "Erstplatzierte" nicht schon im KSchG ist).
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