Soweit dem nicht erhebliche Gründe entgegenstehen, welche die Akteneinsicht unmöglich machen, gibt es diesen Anspruch. Akteneinsicht ist unverzüglich zu gewähren.
Die Unterlagen liegen vor, es braucht nur einen Personalhansel, der sie dir auf den Tisch legt und eventuell dabei bleibt und dich beaufsichtigt. Sofern also nicht gerade ein Großbrand alles vernichtet hat oder der gesamte Personalbereich wegen Chlamydien unter Quarantäne steht, ist derselbe Tag oder der Folgetag das, was ich unter „unverzüglich“ verstehe.