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Gehaltserhöhung im TV-L, welche Möglichkeiten gibt es?
LP:
Hallo zusammen,
ich möchte mit meinem Vorgetzten eine Gehaltserhöhung verhandeln. Ich habe seit mittlerweile 1,5 Jahren Tätigkeiten einer ausgeschiedenen Mitarbeiterin übernommen. Die Stelle ist schwer zu besetzen und ist mittlerweile auch befristet für eine andere Stelle mit anderen Tätigkeiten umgewidmet worden. Die Befristung der Umwidmung soll verlängert werden. Ich werde diese zusätzlichen Tätigkeiten - die sich von meinen völlig unterscheiden - also für mind. weitere 1,5 Jahre ausüben.
Welche Möglichkeiten einer Gehaltserhöhung gibt es im TV-L?
Ich bin aktuell in der Gehaltsgruppe 9b, Stufe 4, der nächste Stufenaufstieg ist am 1.5.2024. Würde eine Stufenlaufzeitverkürzung Sinn machen oder gibt es andere Möglichkeiten?
Vielleicht habt ihr Tips wie ich am besten vorgehen kann.
Besten Dank und viele Grüße
LP
FearOfTheDuck:
Es ergeben sich verschiedene Fragen:
Die erste Frage wäre, ob es sich bei den zusätzlichen Aufgaben um höherwertige Tätigkeiten handelt?
Irgendwelche Stellenzuordnung sind dabei egal. Wenn ja, steht dir eine Zulage gem. § 14 zu.
Sind diese von befugtem Personal übertragen worden?
Ist dein Vorgesetzter befugt, Gehälter für den AG zu verhandeln?
Das Gehaltsgefüge im TV-L wird durch die Gehaltstabelle abgebildet. Sofern es keine höherwertigen Aufgaben sind, könntest du dich um eine Zulage gem. §16 (5) bemühen.
Alles darüber hinaus wäre übertariflich oder außertariflich. Hier müsstest du herausfinden, ob dies dem AG (und dir) überhaupt möglich ist.
Eine Stufenlaufzeitverkürzung macht sicherlich Sinn, sofern der AG diese grundsätzlich anwendet und sofern du deine erheblich überdurchschnittlichen Leistungen klar machen kannst.
tv-landschaft:
Man kann auch ohne AT zusätzlich noch eine Leistungszulage nach TV-L § 40 Nr. 6 iVm § 18 zahlen, je nachdem wie man "besondere Leistungen" auslegt.
FearOfTheDuck:
Stimmt. Sofern § 40 auf den Fragesteller zutrifft. Danke für die Ergänzung!
Mario Nette:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 18.10.2023 11:32 ---...
Das Gehaltsgefüge im TV-L wird durch die Gehaltstabelle abgebildet. Sofern es keine höherwertigen Aufgaben sind, könntest du dich um eine Zulage gem. §16 (5) bemühen.
...
--- End quote ---
Wie verhält es sich denn mit den Zulagen gemäß §16 (5)? Ist da grundsätzlich alles frei verhandelbar?
Bei mir wird gerade im Zuge einer Einstellung die Stufe geprüft. Alternativ möchte man es ggf. über eine Zulage regeln. Mir ist natürlich in Anbetracht zukünftiger Stufenaufstiege die höhere Stufe lieber.
Wenn ich z. B. in Stufe 3 eingestellt werde und ich eine Zulage in Höhe der Differenz (z. B. 100,-) zu Stufe 4 bekomme, dann aber in 4 Jahren in Stufe 4 aufsteige, kann ich da dann verhandeln, dass die Zulage automatisch der Differenz zwischen der neuen (4.) und nächsten (5.) Stufe angepasst wird (z. B. 250,-)?
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