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Personalrat Mitwirkung Vorstellungsgespräch
krause15:
Hallo zusammen,
aufgrund unterschiedlicher Ansichten in unserem Gremium folgende Frage:
Der Arbeitgeber/die Dienststelle erbittet die Teilnahme des Personalrates an Vorstellungs- / Einstellungsgesprächen.
Muss/darf diese Tätigkeit nur der Personalratsvorsitzende oder sein Stellvertreter ausüben, oder ist es jedem gewählten Personalratmitgliedes möglich?
Im §78 des LPVG wird immer nur über den Personalrat als Ganzes gesprochen, ich finde nirgends eine Klausel die sich nur auf den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter bezieht.
Falls sich jemand auskennt, bin ich für kurze Info dankbar.
Lg
Nerostar:
--- Zitat von: krause15 am 19.10.2023 11:01 ---Hallo zusammen,
aufgrund unterschiedlicher Ansichten in unserem Gremium folgende Frage:
Der Arbeitgeber/die Dienststelle erbittet die Teilnahme des Personalrates an Vorstellungs- / Einstellungsgesprächen.
Muss/darf diese Tätigkeit nur der Personalratsvorsitzende oder sein Stellvertreter ausüben, oder ist es jedem gewählten Personalratmitgliedes möglich?
Im §78 des LPVG wird immer nur über den Personalrat als Ganzes gesprochen, ich finde nirgends eine Klausel die sich nur auf den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter bezieht.
Falls sich jemand auskennt, bin ich für kurze Info dankbar.
Lg
--- End quote ---
Ich kann nur für unsere Behörde sprechen, in welcher jedes Personalratsmitglied den Vorstellungsgesprächen beiwohnen darf/muss. Sich nur auf den Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter festzulegen macht m.M.n. auch keinen Sinn, wenn wir über Krankheit, Urlaub und sonstige Verpflichtungen sprechen. Dies würde zwangsläufig dazu führen, dass kaum mehr Gespräche stattfinden und sich zudem die Bewerbungsverfahren stark hinziehen würden.
Fäncy:
An Vorstellungsgesprächen darf jedes Mitglied des Personalrates teilnehmen.
Was eventuell noch zu beachten wäre ist die Freistellung der einzelnen Mitglieder.
In unserem Gremium haben wir die Freistellung gleichmäßig verteilt, daher wechselt man sich in der Regel auf bei Vorstellungsgespärchen ab.
Schmitz:
Bei meinem alten AG waren potentiell alle PR-Mitglieder mal bei Vorstellungsrunden dabei.
McOldie:
In der Regel ist es so, dass der oder der Vorsitzende den Personalrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse vertritt. In Angelegenheiten, die nur eine im Personalrat vertretene Gruppe betreffen, der die oder der Vorsitzende nicht angehört, vertritt sie oder er den Personalrat gemeinsam mit einer Vertreterin oder einem Vertreter dieser Gruppe.
Der Personalrat kann beschließen, das eine bestimmte Person an einem Vorstellungsgespräch teilnehmen soll.
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