Autor Thema: 2. Amtsarzt, evtl. Entlassung?  (Read 5233 times)

herbstsonne83

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Antw:2. Amtsarzt, evtl. Entlassung?
« Antwort #15 am: 07.11.2023 11:15 »
Ich bedanke mich für die Hilfe.
Äh ich würde mich auf keinen Fall Entlassen lassen, sondern wenn dann überhaupt in den (vorzeitigen) Ruhestand (aufgrund Dienstunfähigkeit) versetzen lassen. Ich habe mal versucht die Infos rauszulesen, 1983 geboren, 2008 Dienstbeginn, 7 Jahre Beurlaubt, keine Teilzeit. Ich unterstelle mal einfach Bund A6, Stufe 4, Dienstunfähigkeit mit 40, Steuerklasse 4 und 1 Kindfreibetrag mit Arbeitsstelle in NRW.

Dein Ruhegehalt würde voraussichtlich, absolut ohne Gewähr, 1.620 € betragen.

Davon müsstet du noch die PKV für die 30%ige Absicherung bei 70% Beihilfe abziehen.

https://www.diebeamtenversorgung.de/du-rechner

Das würde ich für, angesichts der gesundheitlichen Schwierigkeiten, für eine geeignete Lösung halten und die Zeit nehmen um dir deine Gesundheit wiederherzustellen. Sofern du dich dann wieder als ausreichend dienstfähig ansiehst, kann man dann wieder in den aktiven Dienst zurückkehren. Die alternative ist die von Landsknecht erwähnte Begrenzte Dienstfähigkeit (§ 45 BBG).

Auch wie hier erwähnt, die Verwendung auf einer anderen Stelle/Behörde/Dienstherr*in zu anstreben und eine entsprechende Versetzung zu veranlassen ist auch eine geeignete Lösung und auch eigentlich das erste was Dienstherr*innen anstreben sollten.

Es soll nach Möglichkeit dem Grundsatz „Rehabilitation und Weiterverwendung vor Versorgung“ angewendet werden und damit vorzeitigen Zurruhesetzungen entgegengewirkt werden.

A7, Stufe 5 - Bund - keine 7 Jahre beurlaubt, nur 12 Monate Elternzeit, Kinderfreibetrag 0.5, Steuerklasse 1, Bundesland Bayern. Aber vielen Dank für das schnelle Berechnen und den Support :)