Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] digitale Personalakte - welche Dokumente nicht ersetzendes Scannen
Grisu120309:
Hallo zusammen,
ich soll (bis Ende der kommenden Woche) herausfinden, welche Bestandteile einer Personalakte bei der Digitalisierung ersetzend gescannt werden können. Bzw. welche eben nicht.
Ich habe schon gefunden, dass Arbeitsverträge bei Arbeitsgerichten wohl immer im Original vorliegen müssen.
Hat schon einer Personalakten digitalisiert und kann mir helfen ? Also welche Dokumente dürfen nicht ersetzend gescannt werden ?
Gruß
Grisu
SchrödingersKatze:
Hi Grisu,
Da sich sonst niemand traut:
Ich erinnere mich, dass der Dozent bei einer Personalfortbildung mal erzählt hat, dass sie in seiner Behörde nur noch die AV im Original aufbewahren.
Grüße
Bruce Springsteen:
10 Sekunden googeln..
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Aufgaben/Digitale-Personalakte/faq_2_3.html
Organisator:
INwieweit ging es denn bei der Eingangsfrage um die EAB?
HansGeorg:
Ich empfehle bei der Frage immer die Hinzuziehung externer Dienstleister. Wir haben das auch gemacht und es komplizierter als man denkt, inklusive Gerichtsverfahren einiger Beschwerdeführer gegen die Praxis. Auch ist Scannen nicht gleich scannen. Rechtssicheres scannen erfordert ganz andere technische Hürden als ein Blatt durch das MFG zu ziehen. Am Ende darfst du natürlich alles scannen, wenn dies dem Datenschutz entspricht und du die originale behältst (im Keller in der Kiste) und die Scans nur als Arbeitsgrundlage für den Sachbearbeiter nutzt.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version