Stellenausschreibung Gleichstellungsbeauftragte(r)

Begonnen von ike, 20.10.2023 21:31

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ike

Hallo,

eine Behörde schreibt intern die Stelle für den/die Gleichstellungsbeauftragte(n) aus.
Vorraussetzungen hinsichtlich Ausbildung etc. sind nicht genannt.
Kann sich da jeder (m/w/d) darauf bewerben?
Ist so eine Stelle Vollzeit (Behörde hat ca. 1800 MA)?

Ich dachte immer, auf so eine Stelle wird man "bestellt"?

Vielen Dank.

E15TVL

Wenn du die Voraussetzungen erfüllst - es kann ja auch etwas anderes als eine Ausbildung gefordert sein - dann kannst du dich bewerben. Und ja, man wird zwar typischerweise ,,bestellt", aber trotzdem kann der AG ja ein Besetzungsverfahren mit Bestenauslese, usw. drum herum basteln und dann die Bestellung vornehmen.

clarion

Bei so vielen MA, ist die/der Gleichstellungsbeauftragte/r vermutlich zu 100 % frei gestellt

RsQ

Warum gender-brecht ihr euch hier eigentlich ab? Es gibt ja schließlich keine Gleichstellungsbeauftragten in männlicher Form ...

clarion

Angeblich soll es eine niedrige Zahl von männlichen GB geben.  Ich kenne aber auch keinen.

ike

Zitat von: RsQ am 20.10.2023 23:21
Warum gender-brecht ihr euch hier eigentlich ab? Es gibt ja schließlich keine Gleichstellungsbeauftragten in männlicher Form ...

Die Stellenausschreibung ist tatsächlich mit "(m/w/d)" veröffentlicht.

was_guckst_du

..in NRW muss die Gleichstellungsbeauftragte weiblichen Geschlechts sein...ein (homosexueller) Kollege hatte mal geklagt und verloren...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BAT

Zitat von: was_guckst_du am 21.10.2023 14:51
..in NRW muss die Gleichstellungsbeauftragte weiblichen Geschlechts sein...ein (homosexueller) Kollege hatte mal geklagt und verloren...

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz kann es ja nächstes Jahr wieder ran. ;)

Hugo Stieglitz

Zitat von: was_guckst_du am 21.10.2023 14:51
..in NRW muss die Gleichstellungsbeauftragte weiblichen Geschlechts sein...ein (homosexueller) Kollege hatte mal geklagt und verloren...
Bedeutet das, dass eine Kommune, die einen Mann als Gleichstellungsperson einstellt, rechtswidrig handelt oder dass die Klage auf ungerechtfertigte Ungleichbehandlung keinen Erfolg hatte, weil das Gericht dies (noch) als gerechtfertigte Ungleichbahndlung gesehen hat?

Thomber

Dass die Frauenvertreterin heutzutage in vielen Behörden Gleichstellungsbeauftrage heißt, muss Mann stillschweigend akzeptieren.
Dass Behinderte eine kleinere Qualifikations-Schwelle für das Erlangen einer Einladung haben und, dass Frauen bei Vorliegen gleichwertiger Qualifikationen zu bevorzugen sind, ebenfalls.
Und das alles nur, weil der öD, wo alle das gleiche verdienen (für die selbe Stelle) als gutes Beispiel IMMER vorangehen muss, weil es Aufsichtsräte in großen Unternehmen gibt, wo wohl mehr Männer als Frauen sitzen sollen. Jegliche Diskussion darüber ist Zeitverschwendung.

was_guckst_du

Zitat von: Hugo Stieglitz am 23.10.2023 09:35
Zitat von: was_guckst_du am 21.10.2023 14:51
..in NRW muss die Gleichstellungsbeauftragte weiblichen Geschlechts sein...ein (homosexueller) Kollege hatte mal geklagt und verloren...
Bedeutet das, dass eine Kommune, die einen Mann als Gleichstellungsperson einstellt, rechtswidrig handelt oder dass die Klage auf ungerechtfertigte Ungleichbehandlung keinen Erfolg hatte, weil das Gericht dies (noch) als gerechtfertigte Ungleichbahndlung gesehen hat?
§ 15 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz NRW: "Als Gleichstellungsbeauftragte ist eine Frau zu bestellen"

...wenns grad nicht passt, kann man eben auf "m/w/d" verzichten... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

RsQ

Zitat von: Thomber am 23.10.2023 10:13
Dass die Frauenvertreterin heutzutage in vielen Behörden Gleichstellungsbeauftrage heißt, muss Mann stillschweigend akzeptieren.
Dass Behinderte eine kleinere Qualifikations-Schwelle für das Erlangen einer Einladung haben und, dass Frauen bei Vorliegen gleichwertiger Qualifikationen zu bevorzugen sind, ebenfalls.
Und das alles nur, weil der öD, wo alle das gleiche verdienen (für die selbe Stelle) als gutes Beispiel IMMER vorangehen muss, weil es Aufsichtsräte in großen Unternehmen gibt, wo wohl mehr Männer als Frauen sitzen sollen. Jegliche Diskussion darüber ist Zeitverschwendung.
Der öD arbeitet immer weiter darauf hin, dass Männer zunehmend ausgegrenzt werden. Gibt es nicht jetzt schon einen Frauenanteil von 58 %? Gemäß dem Polit-Kalauer: Welche Gesellschaft soll das abbilden?

Hugo Stieglitz

Zitat von: was_guckst_du am 23.10.2023 12:07
Zitat von: Hugo Stieglitz am 23.10.2023 09:35
Zitat von: was_guckst_du am 21.10.2023 14:51
..in NRW muss die Gleichstellungsbeauftragte weiblichen Geschlechts sein...ein (homosexueller) Kollege hatte mal geklagt und verloren...
Bedeutet das, dass eine Kommune, die einen Mann als Gleichstellungsperson einstellt, rechtswidrig handelt oder dass die Klage auf ungerechtfertigte Ungleichbehandlung keinen Erfolg hatte, weil das Gericht dies (noch) als gerechtfertigte Ungleichbahndlung gesehen hat?
§ 15 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz NRW: "Als Gleichstellungsbeauftragte ist eine Frau zu bestellen"

...wenns grad nicht passt, kann man eben auf "m/w/d" verzichten... 8)
Muss dann ein Eigenbetrieb, mit mehr als 20 Mitarbeitern, die aber alle männlich sind, eine Frau einstellen oder gibt es sowas nicht? :)

Thomber

Frauenanteil von 58 %....    ;D

"Damals in Berlin... hatten wir deutlich über 60% Frauenanteil." (Und ich persönlich hatte auch fast nur weibliche Vorgesetzte:innen.)   

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Eigenbetrieb, mit mehr als 20 Mitarbeitern, die aber alle männlich sind...
Klingt ja schon kriminell!   8)

was_guckst_du

Zitat von: Thomber am 23.10.2023 12:36
Eigenbetrieb, mit mehr als 20 Mitarbeitern, die aber alle männlich sind...
Klingt ja schon kriminell!   8)
..genau!...wer putzt denn da? 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen