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Stellenbewertung Bauingenieur Tiefbau

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bactho:
Eine besondere Schwierigkeit erfordert eine herausgehobene Breite und/oder Tiefe der erforderlichen Kenntnisse. Spezialkenntnisse oder künstlerische Aufgaben sind in einem normalen kommunalen Tiefbauamt kaum erkennbar, also kannst Du diesen Punkt vernachlässigen.
Eine besondere Schwierigkeit lässt sich am ehesten durch einen interdisziplinären Zuschnitt des Aufgabenbereiches (also Tiefbau + bspw. Elektrotechnik) begründen. Wenn Du also Kenntnisse aus mind. 2 Bachelorstudiengängen für eine Tätigkeit (gleicher Arbeitsvorgang) benötigst, ließe sich hieraus eine besondere Schwierigkeit herleiten.
Die Rechnungshöfe lassen es auch zu, wenn die Honorarzonen aus der Anlage zur HOAI (Schwierigkeit der zu betreuenden Objekte) herangezogen werden. Wenn Du also überwiegend Bauwerke der Honorarzonen IV und V betreust (schwierige bis sehr schwierige Objekte), deutet das auf eine besondere Schwierigkeit hin.

Die zusätzlich erforderliche herausgehobene Bedeutung resultiert aus den Auswirkungen der Tätigkeit. Diese kann im Innenverhältnis liegen (besondere Rolle im Projekt) aber v.a. auch im Außenverhältnis (Budgetverantwortung, hoher Kostenrahmen, Auswirkungen auf Umwelt oder Gesellschaft).
Wichtig dabei ist, dass beide Tätigkeitsmerkmale (besondere Schwierigkeit und Bedeutung) kumulativ erfüllt sind.  Immer bezogen auf die vorherigen Entgeltgruppen. Also zunächst muss das Bachelorniveau der Tätigkeit begründet werden (Ingenieurstätigkeit), dann muss sich diese Tätigkeit durch "besondere Leistungen" herausheben (siehe Protokollerklärung Nr. 2 Abschnitt II Ziffer 3) und dann noch eine "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" begründbar sein.

Joo593:
Vielen Dank 😊. Dann lasse ich die Bewertung mal auf mich zukommen.

JahrhundertwerkTVÖD:
Im kommunalen Bereich wird E12 schon relativ schwierig werden.
Die benötigten Tätigkeitsmerkmale sind dort kaum vorhanden.

Unabhängig davon, wie meine persönliche Meinung zu den Tätigkeitsmerkmalen nach TVÖD sind.

Hinzu kommt leider auch, dass die vorhandenen Strukturen in kleineren Behörden kaum Spielraum geben.
Dort ist E12 meist schon SL, oder sogar AL.
Das eine hat zwar mit dem anderen nicht viel zu tun, wird aber gerne im "Gesamtgefüge" gesehen.

Frank7777:
Ale Personalrat kann ich dir sagen, dass solche Stellen früher in der Regel generell in EG 9 eingruppiert wurden. Mittleiweile ist es etwas schwerer Personal zu finden, daher ist aktuell die EG 10 die Regel. EG 11 bekommst wenn man dich unbedingt will und EG 12 kommt bei Einstellung im Prinzip nicht vor. Dazu kommt das der Bauingenieur eher als etwas "minderwertiger" zu anderen Studiengängen betrachtet wird. Ich bin selbst vor 15 Jahren vom Ingenieurbüro Bau in den ÖD gewechselt und kenne die "Vorurteile" der Arbeitgeber gegenüber dieser Branche.

Bob Kelso:
Wer glaubt noch an den "Fachkräfte-Mangel"?

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