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Spätere Bezahlung der höheren Eingruppierung nach Einarbeitung

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Sebastian123:
Hallo,

Ich bin derzeit in der 9 c eingruppiert und habe mich erfolgreich für die Zeit ab dem 1.11. Auf eine EG 10 Stelle beim selben Arbeitgeber beworben.
Heute bekam ich nun die Verfügung, in der drin steht, dass zunächst an der Bezahlung EG 9c keine Änderung Eintritt.

Weiter unten in der Verfügung bei sonstiges heißt es dann:

..
Nach Abschluss der EinarbeitungsZeit ist die rückwirkend Höhergruppierung in die EG 10 vorgesehen. Insofern bitten wir zu gegebener Zeit um Vorlage eines Berichts der entsprechenden Abteilung.

Ist das vorgehen so korrekt?
Wie wird die Einarbeitungszeit definiert? Hier steht keine Angabe.

Vielen Dank für Antworten vorab.

MoinMoin:
Nein. Man wird entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten bezahlt.
Was die machen können ist eine nur vorübergehende Übertragung der Tätigkeiten, was dann eine Rückwirkende HG bei dauerhaften Übertragung zur folge hätte.
Dann bekommt man aber in der Zeit auch eine Zulage zur EG10.

Eine tarifliche Definition von Einarbeitungszeit ist mir nicht bekannt.

Das ganz klingt nach dem üblichen BeamtenKalkriesel kram.

Sebastian123:
Ich habe heute mit der PersonalSachbearbeitung gesprochen. Dort hieß es das sei Standard u werde bei allen höherGruppierungen gemacht. Im Anschluss telefonierte ich mit dem Personalrat der mir ebenfalls bestätigte das sei Standard und normal.
Da ich das alles irgendwie immer noch komisch fand habe ich bei einer anderen Außenstelle meines Arbeitgebers bei einer Bekannten angerufen, die mir auch bestätigte, dass dies gängige Praxis sei.
Ich finde das hat irgendwie einen komischen Beigeschmack. Daher die Frage hier im Forum.

brian:
DAs kann so richtig sein, wenn Dir nicht von Anfang an alle Aufgaben des neuen Tätigkeitbereiches übertragen werden. Allerdings gäbe es dann auch keine rückwirkende Zahlung sondern erst ab Übertragung sämtlicher Tätigkeien, die zu einer Höhergruppierung führen.

oorschwerbleede:
Nur, weil es als Standard bei deinem AG zu sein scheint, heißt es ja nicht, dass es auch richtig ist. Ich kann MoinMoin nur zustimmen - die Eingruppierung resultiert aus der Übertragung der Tätigkeit. Bei dauerhafter Übertragung bist du sofort in der EG10, bei vorübergehender bleibst du erstmal in der 9c und erhälst eine Zulage zur 10.

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