Immer wenn ich von dieser Praxis – insbesondere bei Neueinstellungen -höre, kriege ich einen dicken Hals
. Dieses Verhalten – insbesondere in Kommunen – macht deutlich, dass die entweder die Personaler oder die Entscheider keine Ahnung vom Tarifrecht haben oder sich sehenden Auges über Arbeitnehmerrechte hinwegsetzen. Hinzu kommt, dass auch auf der Seite des Personalrats offenbar keine Tarifrechtskenntnisse vorhanden sind.
Wird dagegen einem bereits Beschäftigten eine höherwertige Tätigkeit übertragen, so kann dieses durchaus zum Zweck seiner Erprobung für einen vorübergehenden Zeitraum erfolgen. Dieses hat dann aber zwangsläufig eine Zulage nach § 14 TVöD zur Folge.