Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Spätere Bezahlung der höheren Eingruppierung nach Einarbeitung
oorschwerbleede:
--- Zitat von: brian am 23.10.2023 13:52 ---DAs kann so richtig sein, wenn Dir nicht von Anfang an alle Aufgaben des neuen Tätigkeitbereiches übertragen werden. Allerdings gäbe es dann auch keine rückwirkende Zahlung sondern erst ab Übertragung sämtlicher Tätigkeien, die zu einer Höhergruppierung führen.
--- End quote ---
Dachte ich auch erst, aber der TE sagt ja selbst, dass eine rückwirkende Höhergruppierung nach der Einarbeitung erfolgen soll und sich zunächst nichts an der 9c ändern solle. Klingt eindeutig nach sofortiger und vollständiger Übertragung (ob dauerhaft oder vorübergehend)
Sebastian123:
Die Tätigkeit soll mir dauerhaft und sofort übertragen werden.... Das war eine Bewerbung für eine dauerhafte EG 10 Stelle.
Natürlich bedarf jede neue Tätigkeit eine Form der Einarbeitung. Das ist unfraglich. Aber hier dann zu sagen mache erstmal die Einarbeitung und wenn diese abgeschlossen ist bezahlen wir dich für die neue Stelle ist mir irgendwie schleierhaft..
FearOfTheDuck:
Wenn es nicht so gemacht ist, wie MoinMoin oder Brian geschrieben haben, wenn also dauerhaft übertragen wurde und sich die Aufgaben nicht ändern, also von Beginn an EG 10 bedeuten, dann ist das schlichtweg Betrug, was der AG macht. Schöner "Standard"!
Dann solltest du, sofern zukünftig die HG nicht mittels Änderung der Tätigkeit geschieht, spätestens nach Ende dieses Einarbeitungsprozesses deine Ansprüche schriftlich geltend machen und eine Korrektur deiner Gehaltszahlung einfordern.
Einarbeitung ist für die Eingruppierung unerheblich!
OrganisationsGuy:
Schönes Beispiel um mal mit dem der Hilfe des Arbeitsgerichts einen neuen Standard zu etablieren.
MoinMoin:
--- Zitat von: Sebastian123 am 23.10.2023 13:43 ---Ich habe heute mit der PersonalSachbearbeitung gesprochen. Dort hieß es das sei Standard u werde bei allen höherGruppierungen gemacht. Im Anschluss telefonierte ich mit dem Personalrat der mir ebenfalls bestätigte das sei Standard und normal.
Da ich das alles irgendwie immer noch komisch fand habe ich bei einer anderen Außenstelle meines Arbeitgebers bei einer Bekannten angerufen, die mir auch bestätigte, dass dies gängige Praxis sei.
Ich finde das hat irgendwie einen komischen Beigeschmack. Daher die Frage hier im Forum.
--- End quote ---
Was man macht und was tarifkonform ist muss nicht identisch sein.
Solltest du also die neuen Aufgaben übertragen bekommen und nicht sofort das Entgelt der EG10 bezahlt bekommen, dann hast du mEn zwei Alternativen:
Maul halten, warten bis sie dich "rückwirkend" höhergruppieren und sie dir dann das Entgelt nachzahlen.
Außer den Zinsschaden hast du dadurch keine Nachteile. Und du läßt es weiterhin zu, dass der AG dir dein Geld vorenthält.
Oder sie darauf hinweisen, dass du ab sofort entsprechend des Tarifvertrages bezahlt werden willst und dem illegalem Treiben ein Ende bereiten.
Oder einfach mal nachfragen, auf welcher Rechtsgrundlage sie dir nicht sofort das Entgelt der EG10 auszahlen, nachdem sie dir die EG10 Tätigkeiten übertragen haben.
Solltest du aber nach 6 Monaten (wg. §37) nicht für die Zeit ab dem 1.11. dein Entgelt der EG10 nachgezahlt bekommen, dann musst du es einfordern, sonst ist es futsch.
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