Autor Thema: Ablauf und Voraussetzungen Stellenwechsel innerhalb Behörde  (Read 3565 times)

Cosi2810

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Hallo,

ich bin seit gut einem Jahr auf Probe verbeamtet und möchte mich intern auf eine andere Stelle bewerben.
Ist dies prinzipiell bereits nach einem Jahr möglich?
Wer muss normalerweise bei einem internen Stellenwechsel zustimmen?
Nur der neue Vorgesetzte? Oder auch der aktuelle Vorgesetzte (Sachgebietsleiter)?
Wann würde der aktuelle Vorsetzte von der Bewerbung erfahren?
Mein aktueller Vorgesetzter möchte mich sicher nicht gehen lassen, da es sehr viel Arbeit gibt und er mich braucht.
Ich möchte aber aus unterschiedlichen Gründen unbedingt wechseln. Könnte der aktuelle Vorgesetzte einen Stellenwechsel verhindern?
Die neue Position hätte die gleiche Eingruppierung (höherer Dienst).

Vielen Dank.

Max

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Das wird jedes Amt anders handhaben, so dass ich nur meine Erfahrung wiedergeben kann. Grundsätzlich gilt bei uns,  dass man Reisende nicht aufhalten soll.
Entweder es wird leise und gemeinschaftlich angebahnt, wenn alle dem Wechsel zustimmen. Dann wird umgesetzt und damit ist das ganze abgeschlossen.
Verhindern kann es bei uns der Vorgesetzte nicht.
Wenn der verlierende Vorgesetzte nicht zustimmt wird er über eine Stellenausschreibung ausgehebelt und bei höherwertigen Posten erfolgt bei uns grundsätzlich eine Ausschreibung. Bei Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen wird der aktuelle Vorgesetzte bei uns in der Regel im laufenden Verfahren nicht informiert und im Ausnahmefall nur nach ausdrücklichem Einverständnis des Bewerbers mit ausreichend Vorlauf um dem Bewerber zu ermöglichen selbst den Vorgesetzten vorab zu informieren, falls er das möchte. Nach Abschluss des Verfahrens muss der alte Vorgesetzte natürlich informiert werden um die Nachfolge zu planen.


Cosi2810

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Danke für deine Antwort @Max.
Auch wenn es jede Behörde anders handhabt ... muss man normalerweise mindestens einige Jahre bei einer Behörde gearbeitet haben bevor ein Wechsel möglich ist?
Oder etwa bereits auf Lebenszeit verbeamtet sein?
Es geht übrigens um das Patentamt ....

Max

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Ein Wechsel ist jederzeit möglich.
Theoretisch sind sogar mehrere Verwendungen in der Probezeit vorgesehen.

https://www.buzer.de/28_BLV.htm
Zitat
(3) Die Beamtinnen und Beamten sind während der Probezeit in mindestens zwei Verwendungsbereichen einzusetzen, wenn nicht dienstliche Gründe entgegenstehen.

Murat

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du kannst wechseln wann du willst