Autor Thema: Erfahrungen Ausländerbehörde  (Read 3701 times)

oemmes

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Antw:Erfahrungen Ausländerbehörde
« Antwort #15 am: 26.10.2023 16:00 »
...ich habe deshalb gefragt, weil die Stellenausschreibungen im öD i.d.R. auf das Vorhandensein einer entsprechenden Verwaltungsausbildung abstellen, wenn es sich nicht um spezielle Stellen handelt, die einen spezifischen Hochaschulabschluss erfordern...

...die Tätigkeit in einer Ausländerbehörde erfordert keine spezielle Hochschulausbildung, sondern das Vorhandensein einer Verwaltungsausbildung (sogen. A1 bzw A2 Lehrgänge bzw. entsprechende beamtenrechtliche Laufbahnbefähigungen)...

Die Dinger heißen (zumindest in NRW) alle jetzt VL1 und VL2 (Verwaltungslehrgang) und sind modular aufgebaut, der A1/A2 (Angestelltenlehrgang) war komplett anders aufgebaut, sonst stimmts und soll auch nur ein redaktionelle Anmerkung sein. :-) Die grundsätzliche Aussage war aber hier völlig korrekt!

Visiteur7643

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Antw:Erfahrungen Ausländerbehörde
« Antwort #16 am: 30.10.2023 02:50 »
...ich habe deshalb gefragt, weil die Stellenausschreibungen im öD i.d.R. auf das Vorhandensein einer entsprechenden Verwaltungsausbildung abstellen, wenn es sich nicht um spezielle Stellen handelt, die einen spezifischen Hochaschulabschluss erfordern...

...die Tätigkeit in einer Ausländerbehörde erfordert keine spezielle Hochschulausbildung, sondern das Vorhandensein einer Verwaltungsausbildung (sogen. A1 bzw A2 Lehrgänge bzw. entsprechende beamtenrechtliche Laufbahnbefähigungen)...

Mir ist auch aufgefallen, dass die meisten Stellen in Ausländerbehörden eher für Verwaltungsfachangestellte ausgeschrieben sind und vereinzelte für Bachelor-Absolventen. https://www.kommunalforum.de/auslaenderbehoerde_verdienst.php

Entspricht der VL 2/Verwaltungsfachwirt von der inhaltlichen Qualifikation her nicht einem Bachelorstudium? Oder anders ausgedrückt: Würde mein Bachelor-Abschluss nicht dem VL 2 bzw. Verwaltungsfachwirt gleichwertig sein?

brian

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Antw:Erfahrungen Ausländerbehörde
« Antwort #17 am: 30.10.2023 06:39 »
Gleichwertig ist aber nicht gleichartig.

RsQ

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Antw:Erfahrungen Ausländerbehörde
« Antwort #18 am: 30.10.2023 22:07 »
Entspricht der VL 2/Verwaltungsfachwirt von der inhaltlichen Qualifikation her nicht einem Bachelorstudium? Oder anders ausgedrückt: Würde mein Bachelor-Abschluss nicht dem VL 2 bzw. Verwaltungsfachwirt gleichwertig sein?
Er ist vermutlich sogar höherwertig, denn ein VL ist ja keine Ausbildung im engeren Sinne, sondern ein berufsspezifisches Anlernen. Trotzdem muss man die Kenntnisse natürlich drauf haben - ohne dürfte es in den öD-Spezifika schnell eng werden.

Thomber

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Antw:Erfahrungen Ausländerbehörde
« Antwort #19 am: 31.10.2023 08:55 »
Rein formal bewerte ich den Bachelor höher als den VL II, aber in der beruflichen Praxis heutzutage sind diese Wertigkeiten und Zuordnungen "Du darfst mit VL I nur bis EG9a" usw. sehr unscharf/ aufgeweicht, sodass es auch Leute mit "Büro-Ausbildung" (vgl. mD) bis EG11 (und weiter) schaffen können. Du musst nur zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein...

VL I und II sind halt interne Fortbildungsmöglichkeiten. Die sollen gar nicht so einfach sein, bieten aber die Chance für "Spät-Starter" noch "Karriere" machen zu können. Kannst also im einfachen Dienst im öD starten und, wenn....... später per VL I und II im gD landen.    Diesen Weg gibt es schon lange.

was_guckst_du

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Antw:Erfahrungen Ausländerbehörde
« Antwort #20 am: 31.10.2023 09:09 »
Entspricht der VL 2/Verwaltungsfachwirt von der inhaltlichen Qualifikation her nicht einem Bachelorstudium? Oder anders ausgedrückt: Würde mein Bachelor-Abschluss nicht dem VL 2 bzw. Verwaltungsfachwirt gleichwertig sein?
...unabhängig von der Klärung der Frage, welcher Abschluss vergleichbar oder höherwertig ist, zählt ausschließlich das Profil der jeweiligen Stellenausschreibung für eine Tätigkeit im öD, ob du mit deinem Bachelorabschluss zum Bewerberkreis überhaupt zugelassen wirst...

...wie ich o.a. schon erwähnte, sind solche Stellen i.d.R. mit der Anforderung einer verwaltungsspezifischen Ausbildung (VL 1 u. 2 bzw entsprechende Beamtenlaufbahn) ausgeschrieben...mit deinem Bachelorabschluss wirst du nur zugelassen, wenn dieser Abschluss auch im Anforderungsprofil "unterzubringen" ist (was er unter den genannten Vorsaussetzungen nicht wäre)...
Gruß aus "Tief im Westen"

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