Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

AN:gewünschte Mitnahme der Stufe und Stufenlaufzeit VS AG: Stufenvorweggewährung

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Peter1:
Vielen Dank für eure Antworten.

Ich dachte bei einem TV-L Vertrag ist immer das Land der AG und nicht die Behörde. Da innerhalb desselben Bundeslandes nur die Behörde gewechselt wird (mit einer Unterbrechung von 2 Monaten) müsste die Mitnahme der Stufe 2 in der selben Endgeldgruppe (mit gleichen Aufgabengebiet) und der dort gesammelten Arbeitserfahrung (10 Monate) mitgenommen werden können (mir wird ja explizit von der neuen Behörde gesagt, dass es rechtlich nicht geht). Eigentlich müsste der Fall greifen, der von @oorschwerbleede beschrieben wurde bzw. auf das können und wohlwollen der neuen Behörde hoffen.

cyrix42:
Relevant ist, wer im Arbeitsvertrag als Arbeitgeber auftritt. Wenn dies "Land X, vertreten durch Behörde S/B" ist, ist es jeweils der gleiche. Allerdings treten z.B. einige Unis als eigene Arbeitgeberinnen auf; daher die Nachfrage.

Peter1:

--- Zitat von: cyrix42 am 27.10.2023 14:49 ---Relevant ist, wer im Arbeitsvertrag als Arbeitgeber auftritt. Wenn dies "Land X, vertreten durch Behörde S/B" ist, ist es jeweils der gleiche. Allerdings treten z.B. einige Unis als eigene Arbeitgeberinnen auf; daher die Nachfrage.

--- End quote ---

Dankeschön! Es handelt sich dabei tatsächlich um das Bundesland vetreten durch die Behörde.

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