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Arbeitsaufnahme am Tag nach Befristungsende = unbefristeter Vertrag?!
rossini:
Ich möchte nochmal auf meine Fallkonstellation von oben zurückkommen. Mal angenommen, der PC- und HO-Zugang ist nicht gesperrt und der AN bearbeitet/beantwortet Mails, wovon aber keiner etwas mitbekommt, weil die nur extern gehen oder mind. die Abteilung verlassen? Dann gilt auch, erst wenn die entsprechende Stelle davon erfâhrt, das untersagt, den Zugang sperren lässt? Dann ist es unerheblich, wie viele Mails schon bearbeitet wurden?
Was ist, wenn der AN nicht dazu aufgefordert wurde, Schlüssel und Stempelkarte am letzten Tag abzugeben?
Reisinger850:
Ich würde mir so oder so einen guten Anwalt nehmen, um zumindest noch eine nette Abfindung zu kassieren. Auf diese einigt man sich meistens, falls kein Bedarf an Arbeitskräften dort besteht oder persönliche Differenzen vorliegen.
MoinMoin:
--- Zitat von: cyrix42 am 29.10.2023 11:05 ---
--- Zitat von: rossini am 29.10.2023 10:37 ---Wenn man aber so zu einem unbefristeten AV kommen kann, dann ist doch die anschließende Akteneinsicht auch nicht unbefugt?!
--- End quote ---
Natürlich war die Akteneinsicht unbefugt. Offensichtlich hat der AG durch die Rücknahme von Schlüssel und Nichtermöglichen der Zeiterfassung deutlich gemacht, dass er nicht gedenkt, das ausgelaufene befristete Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Wäre der Umgang des AG mit der betroffenen Person unverändert wie zuvor gewesen, dass diese also einfach ihre Arbeit hätte fortsetzen können, wäre dies anders gewesen. So aber war der AG-Wille doch für alle Beteiligten eindeutig erkennbar. Eine Duldung der Weiterarbeit kann also recht deutlich ausgeschlossen werden.
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Und die Person ist unbefugt in das Gebäude gegangen. Zwar nicht reingeschlichen, aber den Zugang erschlichen (oder hat die Person sich wie ein normaler Besucher dort angemeldet und geklingelt?)
Der Zugang zum PC war auch gesperrt, also deutlicher kann ein AG doch nicht agieren.
Und wie es rechtlich zu bewerten ist, dass die Person einfach so Akten bearbeitet. ::)
Wenn jedoch Schlüssel und Stempelkarte, Zugang zum System etc. nicht am letzten Tag abgegeben werden mussten, dann sieht es in der Tat anders aus.
MoinMoin:
--- Zitat von: Reisinger850 am 29.10.2023 11:28 ---Ich würde mir so oder so einen guten Anwalt nehmen, um zumindest noch eine nette Abfindung zu kassieren. Auf diese einigt man sich meistens, falls kein Bedarf an Arbeitskräften dort besteht oder persönliche Differenzen vorliegen.
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Oder um die Strafanzeige die der AG stellt abzumildern.
Max:
--- Zitat von: rossini am 29.10.2023 11:21 ---Ich möchte nochmal auf meine Fallkonstellation von oben zurückkommen. Mal angenommen, der PC- und HO-Zugang ist nicht gesperrt und der AN bearbeitet/beantwortet Mails, wovon aber keiner etwas mitbekommt, weil die nur extern gehen oder mind. die Abteilung verlassen? Dann gilt auch, erst wenn die entsprechende Stelle davon erfâhrt, das untersagt, den Zugang sperren lässt? Dann ist es unerheblich, wie viele Mails schon bearbeitet wurden?
Was ist, wenn der AN nicht dazu aufgefordert wurde, Schlüssel und Stempelkarte am letzten Tag abzugeben?
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Dann würde ich als Arbeitgeber ebenso Strafanzeigen erstellen. Als nicht-Jurist stellt sich mir die Frage ob man da nicht den "Hacker-Paragraphen" bemühen kann.
In der Verwaltung handelt man meist "im Auftrag" und bindet damit den "Verantwortlichen", da die persönliche Meinung die Antragsteller nicht interessieren dürfte. Wenn der Vertrag nicht verlängert wurde, dürfte klar sein, dass man nach außen nicht mehr im Namen des Arbeitgebers handeln darf.
Aus meiner Sicht dürfte es wenige Fälle geben wo man ohne strafrechtliche Konsequenzen durchkommt und noch in einen unbefristeten Vertrag rutscht.
Abgeben der Schlüssel, Sperrung der Zugangskarte, Sperrung von IT Zugängen, usw sind eine klare Botschaft, dass der AG keine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses beabsichtigt.
Anders sieht es meines Erachtens nur aus, wenn man nach dem Vertragsende normal weiterarbeiten kann, also Zugänge erhalten bleiben, man zur Arbeit eingeteilt wird, o.ä.
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