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Arbeitsaufnahme am Tag nach Befristungsende = unbefristeter Vertrag?!

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FearOfTheDuck:
Sehe ich auch so. Das Handeln der ehemaligen Kollegin ist schon sehr übergriffig. Mir fehlt die Phantasie, dass ein Arbeitsgericht hier ein unbefristetes AV begründet sieht.

Geschädigt ist hier eher der AG und es dürfte auch ein grober Verstoß gegen den Datenschutz sein.

Lämpel:
Wenn eine Lehrkraft zu einer Konferenz eingeladen wird oder im Vertretungsplan vorgesehen ist, sind das dienstliche Tätigkeiten die übertragen werden. Das ist etwas anderes als in einer Verwaltung eine ggfs. herumliegende Akte zu bearbeiten - die Entsprechung dazu wäre eher, auf eigene Faust in einen beliebigen Klassenraum zu gehen um der dortigen Schülerschaft irgendwas beizubringen.

Rheini:
Wie sieht man denn hier eine etwas andere Sichtweise?

Warum ist der AN der weiß das sein Arbeitsverhältnis geendet hat und sein ehemaliger AG ihn nicht dazu in irgendeiner Form dazu aufgefordert hat,  überhaupt am nächsten Tag zur Arbeit gegangen und ändert dies was an den Rechtsfolgen in bestimmten Konstellationen?

Maggus:
Die Mitarbeiterin wird mit dem Versuch sich einen unbefristeten Vertrag zu erschleichen m.E. nicht durchkommen. Der AG hatte das Ende des Arbeitsverhältnisses mehr als deutlich gemacht (Sperrung Zugang, Sperrung PC, ...). Sich Zugang über einen ehemaligen Kollegen zu verschaffen, sich in ein Büro zu setzen und irgendwelche Papierakten anzuschauen, wird nicht ausreichen um ein Vertragsverhältnis zu begründen.
Ansonsten müsste ja jeder Freizeit-Parksünder-Aufschreiber, mit der Einreichung der von ihm festgestellten Verstöße beim Ordnungsamt, automatisch in ein Beschäftigungsverhältnis wechseln.

Das BAG-Urteil 7 AZR 40/14 ist m.E. aufschlussreich. Hier hat ein MA in allen Instanzen verloren, als er versuchte sich einen unbefristeten Vertrag zu erschleichen, obwohl er sogar noch eine Zeitlang weiterarbeitete und auch bezahlt wurde.

ElBarto:

--- Zitat von: Rheini am 30.10.2023 07:10 ---Wie sieht man denn hier eine etwas andere Sichtweise?

Warum ist der AN der weiß das sein Arbeitsverhältnis geendet hat und sein ehemaliger AG ihn nicht dazu in irgendeiner Form dazu aufgefordert hat,  überhaupt am nächsten Tag zur Arbeit gegangen und ändert dies was an den Rechtsfolgen in bestimmten Konstellationen?

--- End quote ---

Ich denke der Mythos vom "Weiterarbeiten" und damit folgenden "Fortbestehen" des Arbeitsverhältnisses kommt eher aus dem Bereich der -außerordentlichen- Kündigung.

Welche Art der Arbeit man mindestens verrichten muss, werden auch schon einige Gerichte geklärt haben.
Im hier geschilderten Sachverhalt halte ich es nicht  für ausreichend, dass eine Akte bearbeitet wurde ohne Zugang zum Computer zu haben, da ich davon ausgehe, dass der Computer das  überwiegende Arbeitsmittel ist.

Damit einen dauerhaften Arbeitsvertrag zu erhalten, halte ich für sehr glücklich.

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