Ich möchte nochmal auf meine Fallkonstellation von oben zurückkommen. Mal angenommen, der PC- und HO-Zugang ist nicht gesperrt und der AN bearbeitet/beantwortet Mails, wovon aber keiner etwas mitbekommt, weil die nur extern gehen oder mind. die Abteilung verlassen? Dann gilt auch, erst wenn die entsprechende Stelle davon erfâhrt, das untersagt, den Zugang sperren lässt? Dann ist es unerheblich, wie viele Mails schon bearbeitet wurden?
Was ist, wenn der AN nicht dazu aufgefordert wurde, Schlüssel und Stempelkarte am letzten Tag abzugeben?
Dann würde ich als Arbeitgeber ebenso Strafanzeigen erstellen. Als nicht-Jurist stellt sich mir die Frage ob man da nicht den "Hacker-Paragraphen" bemühen kann.
In der Verwaltung handelt man meist "im Auftrag" und bindet damit den "Verantwortlichen", da die persönliche Meinung die Antragsteller nicht interessieren dürfte. Wenn der Vertrag nicht verlängert wurde, dürfte klar sein, dass man nach außen nicht mehr im Namen des Arbeitgebers handeln darf.
Aus meiner Sicht dürfte es wenige Fälle geben wo man ohne strafrechtliche Konsequenzen durchkommt und noch in einen unbefristeten Vertrag rutscht.
Abgeben der Schlüssel, Sperrung der Zugangskarte, Sperrung von IT Zugängen, usw sind eine klare Botschaft, dass der AG keine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses beabsichtigt.
Anders sieht es meines Erachtens nur aus, wenn man nach dem Vertragsende normal weiterarbeiten kann, also Zugänge erhalten bleiben, man zur Arbeit eingeteilt wird, o.ä.