Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Versetzung innerhalb des Bundeslandes TVL
Nix2023:
Hallo zusammen,
ich bin im TVL Baden-Württemberg bei der Dienststelle x tätig. Nun habe ich mich bei einer andere Dienststelle b beworben und würde auch genommen. Die Entgeltgruppe soll übernommen werden. Hierbei handelt es sich doch dann um eine Versetzung? Kann meine jetzige Dienststelle die Versetzung verweigern? Bzw. bis wie lange maximal kann die jetzige Dienststelle die Versetzung nach hinten zögern?
Danke im voraus
clarion:
Es handelt sich um ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis mit gleichberechtigten Vertragspartnern, da gibt es keine Versetzung . Sprich einfach mit mit deiner derzeitigen Dienststelle über den nächstmöglichen Austrittszeitpunkt.
troubleshooting:
Kommt drauf an, wie es geregelt werden soll. Kann durchaus auch per Abordnung mit dem Ziel der Versetzung passieren. Dann einigen sich alte und neue Dienststelle über Zeitpunkt etc. Und ja, dann kann die alte Dienststelle das durchaus verzögern. ich mein max. ein halbes Jahr, aber bitte nicht drauf festnageln.
Die Abordnung ist dann übrigens auch befristet, danach wird man "übernommen" oder geht zurück - zurück geht auch auf eigenen Wunsch.
Die alten Dienststellen versuchen, meiner Erfahrung nach tatsächlich gern das alles zu verzögern. Hilft nur mit denen reden und, wenn das nichts bringt, offensiv ansprechen, dass man weg will und, dass sie bei Verzögerung einen extrem unmotivierten AN da sitzen haben.
oorschwerbleede:
--- Zitat von: clarion am 30.10.2023 07:39 ---Es handelt sich um ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis mit gleichberechtigten Vertragspartnern, da gibt es keine Versetzung . Sprich einfach mit mit deiner derzeitigen Dienststelle über den nächstmöglichen Austrittszeitpunkt.
--- End quote ---
Aber natürlich gibt es auch bei Angestellten Versetzungen. § 4 Abs. 1 Satz 1 TV-L. Dazu noch die Protokollerklärung Nr. 2, die da sagt:
"Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses."
Thomber:
Falls Behörde X und B dem selben Arbeitgeber angehören, wäre eine Versetzung möglich, sonst halt nicht.
In der Praxis ist das aber relativ entspannt zu sehen.
1. Abordnung
2. "Versetzung" (In der Praxis bedeutet das, dass der AN ohne kündigen zu müssen, gehen darf. Und beim neuen AG unterschreibt er/sie/es dann einen neuen Arbeitsvertrag.)
Interessant dabei ist aber, dass das Land Berlin z.B. die Abordnungszeit nicht als Probezeit anerkennt (bzw. anerkennen muss). Man hat also dann ggf. bis zu 9 Monate Probezeit und kann am Ende auch arbeitslos da stehen.
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