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Versetzung innerhalb des Bundeslandes TVL

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oorschwerbleede:
Ok, hab ich mir nach deinem letzten Beitrag schon gedacht...

MoinMoin:
Abordnung:
gleicher oder anderer AG, aber nur vorübergehend.

Versetzung:
gleicher AG, aber anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb. Und dauerhaft.

Das "verzögern" von der einen Dienststelle kann doch theoretisch die andere Dienststelle einfach unterlaufen, in dem sie als Vertreter des AGs dem AN einfach ein Versetzung hinlegt und tschüß  :o

Oder?

oorschwerbleede:
Bei uns in Sachsen eigentlich nicht. Ist organisatorisch so geregelt, dass die abgebende Stelle die Versetzung ausspricht. Außerem muss diese die Änderungen an das LSF melden (Buchungsstelle etc.).

MoinMoin:
Klar ist es anders geregelt, aber das ist doch eine Inneverhältnis der Organisation des AGs.
Wenn ich als AN jedoch von der anderen Dienststelle, die auch meinen AG vertritt, eine Versetzung erhalte, dann muss ich doch dieser folgen, auch wenn sie dieses eigentlich nicht hätte machen dürfen, ist arbeitsrechtlich das egal.  ;D
Es ist eine Anweisung von meinem AG.
(Das es dann für diese uU ärger gibt sei mal dahingestellt)

Thomber:
Der AG kann sicherlich nicht anweisen, dass ich woanders arbeiten gehen soll.
Das wäre wie eine AN-Überlassung und die geht sicherlich nicht so einfach, oder?

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