Danke @MoinMoin
Gerne.
Man ist immer wieder verblüfft, wie wenig Rechte man als AN hat. Und da glauben einige AN, dass nur Beamte quer durchs Land verschickt werden können. Weit gefehlt.
"Arbeitsrechtlich" habe Beamte nur wenig Nachteile gegenüber den Standard AN mit Standard AV.
Wer also keine exakt benannten Arbeitsort hat, der kann vom AG rumgeschickt werden, wie es ihm gefällt.
Und angehört zu werden heißt nicht, dass der AG es nicht trotzdem mit dir machen kann.
(Also da muss schon eine zu pflegendes Elternteil/Kind ... es sozial unverträglich machen.)
Aber das gute ist, dass idR im öD hier einvernehmliche Lösungen (auch bei Beamten) gesucht werden.