Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Versetzung innerhalb des Bundeslandes TVL
MoinMoin:
--- Zitat von: Thomber am 30.10.2023 13:03 ---Der AG kann sicherlich nicht anweisen, dass ich woanders arbeiten gehen soll.
Das wäre wie eine AN-Überlassung und die geht sicherlich nicht so einfach, oder?
--- End quote ---
Tariflich kein Problem. Und wenn es unter 3 Monaten ist, dann muss er noch nicht mal den An anhören.
So steht es doch im §4 geschrieben
(1) 1Beschäftigte können aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzt
oder abgeordnet werden. 2Sollen Beschäftigte an eine Dienststelle oder einen
Betrieb außerhalb des bisherigen Arbeitsortes versetzt oder voraussichtlich länger als drei Monate abgeordnet werden, so sind sie vorher zu hören.
Protokollerklärungen zu § 4 Absatz 1:
1. Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben
oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Thomber:
Danke @MoinMoin
MoinMoin:
--- Zitat von: Thomber am 30.10.2023 13:12 ---Danke @MoinMoin
--- End quote ---
Gerne.
Man ist immer wieder verblüfft, wie wenig Rechte man als AN hat. Und da glauben einige AN, dass nur Beamte quer durchs Land verschickt werden können. Weit gefehlt.
"Arbeitsrechtlich" habe Beamte nur wenig Nachteile gegenüber den Standard AN mit Standard AV.
Wer also keine exakt benannten Arbeitsort hat, der kann vom AG rumgeschickt werden, wie es ihm gefällt.
Und angehört zu werden heißt nicht, dass der AG es nicht trotzdem mit dir machen kann.
(Also da muss schon eine zu pflegendes Elternteil/Kind ... es sozial unverträglich machen.)
Aber das gute ist, dass idR im öD hier einvernehmliche Lösungen (auch bei Beamten) gesucht werden.
oorschwerbleede:
--- Zitat von: MoinMoin am 30.10.2023 13:00 ---Klar ist es anders geregelt, aber das ist doch eine Inneverhältnis der Organisation des AGs.
Wenn ich als AN jedoch von der anderen Dienststelle, die auch meinen AG vertritt, eine Versetzung erhalte, dann muss ich doch dieser folgen, auch wenn sie dieses eigentlich nicht hätte machen dürfen, ist arbeitsrechtlich das egal. ;D
Es ist eine Anweisung von meinem AG.
(Das es dann für diese uU ärger gibt sei mal dahingestellt)
--- End quote ---
So gesehen hast du natürlich recht. Das machst du einmal, aber dann mit den entsprechenden Konsequenzen, wenn du mal was von den anderen Behörden willst...
troubleshooting:
--- Zitat von: MoinMoin am 30.10.2023 13:19 ---
Wer also keine exakt benannten Arbeitsort hat, der kann vom AG rumgeschickt werden, wie es ihm gefällt.
Und angehört zu werden heißt nicht, dass der AG es nicht trotzdem mit dir machen kann.
--- End quote ---
Zu 1. hilft es, auf einem konkret festgelegtem Dienstort zu bestehen. Gilt aber auch in PW, wenn der AG mehr als einen Standort hat.
Zu 2.: Klar kann es der AG machen, zumindest solange bis dir Kündigungsfrist abgelaufen ist. Und vorher sollten sich die AG sehr genau überlegen, ob sie derart behandelte MA wirklich haben wollen?
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