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TVÖD SuE stufengleiche Höhergruppierung?

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tina92:

--- Zitat von: SozPädinJH am 08.11.2023 14:58 ---Sie wollen Geld sparen, das ist alles.

Ein AG kann alles an Berufserfahrung anerkennen, was er möchte. In diesem Fall möchte dein AG aber einfach das Geld für die S12 Stufe 3 sparen und dich schlechter stellen.
Allerdings kann er nicht dazu gezwungen werden.

--- End quote ---
Ich verstehe nicht, was du hier meinst. Zu was zwingen?

tina92:
Wie MoinMoin bereits ausgeführt hat, steht dir bei Höhergruppierung Stufe 3 zu.

MoinMoin:

--- Zitat von: SozPädinJH am 08.11.2023 14:58 ---Ein AG kann alles an Berufserfahrung anerkennen, was er möchte. In diesem Fall möchte dein AG aber einfach das Geld für die S12 Stufe 3 sparen und dich schlechter stellen.
Allerdings kann er nicht dazu gezwungen werden. Er könnte dich tariflich auch in Stufe 1 eingruppieren, da du noch keine Erfahrung als Sozialarbeiterin hast.

--- End quote ---
NEIN, bei einer Höhergruppierung kann der AG das aber nicht! Sofern man einen AV mit Tarifbindung hat.


--- Zitat ---Ich würde es mal damit versuchen, dass du dir in diesem Fall einen anderen Arbeitgeber suchst. Andere Träger, die dich für die gleiche Tätigkeit einstellen möchte, gibt es aktuell zu Hauf. Mit ein bißchen Druck geht oft sehr viel...

--- End quote ---
Warum, da könnte man in Stufe 1 eingestellt werden.
Hier kann man die Tätigketien übertragen bekommen und wenn man da nicht die einem zustehenden Stufe bekommt ganz einfach das ArbG bescheid geben, damit dem betrügerischen Ag Becheid geben.

Ob man allerdings bei einem solchen beschi*  nen AG bleiben möchte....

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