Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Jahressonderzahlung bei Übergang ins Beamtenverhältnis am 01.12.
OEDangb:
Hallo,
ich habe eine Frage zur Jahressonderzahlung: Aktuell bin ich (seit einigen Jahren) in einem Angestelltenarbeitsverhältnis im TV-L angestellt. Zum 01.12. steht eine Verbeamtung (auf Zeit) beim gleichen Dienstherrn an. Wenn ich die Paragraphen im Tarifvertrag richtig gelesen habe, bedeutet das, dass ich in diesem Jahr keine Sonderzahlung (auch nicht anteilig für die 11 Monate) ausgezahlt bekomme. (In Zukunft gibt's die dann ja sowieso nicht mehr, aber es geht mir um dieses Jahr).
Ich habe allerdings im Forum von einem ähnlichen Fall gelesen (Link: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=112178.0 siehe Antwort #8), bei dem die Sonderzahlung außerplanmäßig gezahlt wurde. Dabei wurde sich auf die Entscheidung eines Stadtrates (?) berufen. Da der Kommentar schon über vier Jahre alt ist, wollte ich fragen, ob es Mitleser gibt, die in ähnlichen Situationen waren. Besteht eine (realistische) Chance, die Sonderzahlung zu bekommen?
Danke!
FearOfTheDuck:
Eine solche Chance besteht m.E. nicht wirklich. Es gibt keinen tariflichen Anspruch mehr und 99,9% der AG werden darauf verweisen.
Aber wie damals auch Lars73 schrieb: Fragen kostet nichts. Vielleicht gehört dein AG ja zu den 0,01%.
Verschieben lässt sich die Ernennung sicher nicht mehr (?).
OEDangb:
Nein, verschieben geht leider nicht. Zumal mein aktueller befristeter Arbeitsvertrag auch bis zum 30.11. läuft. Auch ein auslaufender Arbeitsvertrag lässt die Ansprüche ja obsolet werden. D.h., die werden sicher schon 'im System haben', dass ich keine Sonderzahlung bekomme.
Abgesehen davon gibt es hier (https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/3182083) ein Rundschreiben, auf das im zitierten Thread auch verwiesen wurde. Dort wird eine ähnliche Situation geschildert. Ich werde wohl abwarten und ggf. mal beim Personalrat anfragen.
Finde die Regelung inhaltlich ziemlich unglücklich, bin aber ja wohl nicht der einzige Betroffene. Bei Verrentung etc. ist es ja genauso. Mir war das bis heute gar nicht klar; ich kannte nur die Stichmonate Juli, August, September zur Bemessung der Höhe der Zahlung und war davon ausgegangen, dass der Stichtag für den Anspruch auch irgendwo da liegt (oder eben eine jahresanteilsmäßige Zahlung erfolgt).
clarion:
Mich hat es seinerzeit getroffen. ich bin zum 1.12. aus einer Tarifbeschäftigung heraus verbeamtet worden.
Ein war ein ziemlich schlechter Zeitpunkt. Die Sonderzahlung als TB wurde Ende November ausgezahlt. Das wurde mit der ersten Besoldung verrechnet: Das Schlimme dabei ist, dass auf die Sonderzahlung auch Sozialabgaben gelistet wurden. Und diese Beiträge für GKV und RV habe ich nicht wieder bekommen. Da half auch kein Widerspruch. Die gezahlten Steuern konnte ich mit der Steuererklärung glatt ziehen.
dass die Verbeamtung aber 2016 passiert ist, war andererseits gut, weil bei 2016 Verbeamtete noch eine Günstiger-Rechnung zwischen der alten und der neuen Regelung bei der Stufeneinteilung vorgenommen wurde. Dadurch, dass ich bei der Verbeamtung schon Lebenserfahrung hatte, bin ich gleich in die Stufe acht gekommen.
Wenn es geht, würde ich die Verbeamtung also verschieben.
OEDangb:
Puh, es könnte mich also noch schlimmer treffen als "nur" der Verzicht auf die Sonderzahlung...
Verschieben geht m.W. leider nicht. Oder wäre nur mit viel Aufwand verbunden, zumal mein aktueller Arbeitsvertrag befristet ist bis zum 30.11. Dann stünde ich ohne Vertrag da.
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