Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Jahressonderzahlung bei Übergang ins Beamtenverhältnis am 01.12.
Muschebubu:
Also da muss aber mächtig was schief gegangen sein. Wenn ich als TB sm 01.11. anfange und zum 01.12. verbeamtet werde, dann sollte es am 30.11. für November das volle Entgelt geben und am 01.12. die volle Besoldung für Dezember. Verrechnung mit der Sonderzahlung ja, aber nur ohne Sozialabzüge und wohl auch korrigierter Steuer. Da hatte wohl der Personalsachbearbeiter keine Lust ob der Rechnerei oder keine Ahnung.
Mitleser:
ist das nicht so, dass man bereits im September beschäftigt sein muss? Um im Dezember berechtigt zu sein?
clarion:
Nein, man muss am 01.12. beschäftigt sein. Wenn man im Laufe des Jahres eingestellt wurde, gibt es die Sonderzahlung nur anteilig.
OEDangb:
--- Zitat von: clarion am 01.11.2023 07:07 ---Nein, man muss am 01.12. beschäftigt sein. Wenn man im Laufe des Jahres eingestellt wurde, gibt es die Sonderzahlung nur anteilig.
--- End quote ---
Genau.
Was du, Mitleser, vielleicht meinst, ist, dass die Höhe der Sonderzahlung sich (falls du das ganze Jahr angestellt bist) m.W. anhand der Monate Juli, August, September errechnet (korrigiert mich gern, falls ich falsch liege).
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