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Verantwortlicher für Arbeitssicherheit

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Thomber:

--- Zitat von: Sonnenblume1996 am 31.10.2023 14:07 ---Bei EG 7 müsste ja z.B. 1/5 selbständige Arbeit, bei EG 8 1/3 vorliegen wenn ich mich nicht täusche und da frage ich mich jetzt ob dieser Bereich da "angerechnet" werden kann und wenn ja inwiefern.
Der Begriff "selbständiges Arbeiten" ist ja seeeeehr dehnbar und wird wahrscheinlich auch von jedem Arbeitgeber bzw. von jeder Führungskraft anders ausgelegt...

--- End quote ---


Jep so isses.

Ich halte die Tätigkeit in diesem Bereich für sehr wichtig, denn, wenn etwas passiert trägt Dein Vorgesetzter oder aber auch direkt die Behördenleitung die persönliche Verantwortung!   Die Beratung durch Dich in sicherheitstechnischen Fragen kann also echt wichtig sein und man muss den Verantwortungsträgern vielleicht einfach nur mal deutlich machen, was passiert, wenn man diese Tätigkeit so unter Wert (meine Meinung) verkauft.   Aber wie sagt man es dem Cheffe?....  ;)   

Organisator:

--- Zitat von: Thomber am 31.10.2023 14:35 ---
--- Zitat von: Sonnenblume1996 am 31.10.2023 14:07 ---Bei EG 7 müsste ja z.B. 1/5 selbständige Arbeit, bei EG 8 1/3 vorliegen wenn ich mich nicht täusche und da frage ich mich jetzt ob dieser Bereich da "angerechnet" werden kann und wenn ja inwiefern.
Der Begriff "selbständiges Arbeiten" ist ja seeeeehr dehnbar und wird wahrscheinlich auch von jedem Arbeitgeber bzw. von jeder Führungskraft anders ausgelegt...

--- End quote ---


Jep so isses.

Ich halte die Tätigkeit in diesem Bereich für sehr wichtig, denn, wenn etwas passiert trägt Dein Vorgesetzter oder aber auch direkt die Behördenleitung die persönliche Verantwortung!   Die Beratung durch Dich in sicherheitstechnischen Fragen kann also echt wichtig sein und man muss den Verantwortungsträgern vielleicht einfach nur mal deutlich machen, was passiert, wenn man diese Tätigkeit so unter Wert (meine Meinung) verkauft.   Aber wie sagt man es dem Cheffe?....  ;)   

--- End quote ---

Die Wichtigkeit und die Verantwortung sind hier jedoch nicht eingruppierungsrelevant. Hier müsste TE darlegen, wo er selbständige Tätigkeiten sieht.

Diese sind überigens nicht dehnbar, sondern vom BAG festgelegt. Es bedarf eines eigenen Ermessens-, Beurteilungs- oder Entscheidugnsspielraums unter Anwendung gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse.

Die Einberufung von ASA-Sitzungen wäre insoweit keine selbständige Leistung, sondern typische Sekretariatsarbeit, die z.B. beim Bund übertrariflich nach E4 eingruppiert ist.

MeinerEiner:
Wäre es nicht auch fraglich, ob die Zuweisung dieser Aufgabe überhaupt billigem Ermessen entspricht.
Es muss doch anscheinend auch eine gewisse Vorbildung in diesem Bereich vorliegen, um solch einer verantwortungsvollen Tätigkeit überhaupt gewachsen zu sein.

heike2106:
Wird denn deine Stellenbeschreibung damit geändert? Also wird dir diese zusätzliche Aufgabe wirksam übertragen?

Bei neuer Stellenbeschreibung müsste automatisch auch eine Stellenneubewertung erfolgen.

Welche EG dabei herauskommt kann dir hier niemanden genau sagen. Da fehlen zu viele Details im Aufgaben- und Verantwortungsspektrum.

Buero 72:

--- Zitat von: Sonnenblume1996 am 31.10.2023 12:07 ---Hallo zusammen,

mein Aufgabengebiet wird momentan etwas umstrukturiert und ich werde künftig auch für den Bereich Arbeitssicherheit verantwortlich sein.
Ist dies ein Grund für eine Höhergruppierung? Momentan bin ich in EG 6 eingruppiert mit normalen Bürotätigkeiten (bin Quereinsteiger und keine gelernte Verwaltungsfachangestellte, habe allerdings eine kaufmännische Ausbildung). Der zeitliche Anteil für den neuen Bereich wird bestimmt 15-20% meiner Stellenbeschreibung einnehmen. Meiner Ansicht nach habe ich hier auch mehr Verantwortung und muss selbständiger arbeiten als bisher (Einberufung von ASA-Sitzungen, Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen,...). Ist eine höhere Entgeltgruppe hier dann gerechtfertigt?

Vielen Dank vorab für alle hilfreichen Antworten.

MfG

--- End quote ---

Ich glaube, hier wird etwas verwechselt, wenn ich die Zeilen richtig interpretiere (da kann ich ja auch falsch liegen...)
Als Sicherheitsbeauftragte/r ist man während seiner Arbeitszeit ehrenamtlich tätig (so ähnlich wie im Personalrat) und bekommt dafür eine (stundenweise bzw. je nach Aufwand tageweise) Freistellung von der ursprünglichen Tätigkeit. Eine andere Eingruppierung kann also wie bei Personalrattätigkeit dafür nicht geltend gemacht werden.
Sicherheitsfachkraft (Sifa) wird man dagegen nur, wenn man die entsprechende Ausbildung vorweisen kann UND vom AG als solche bestellt wird. I. d. R. sind das Ingenieure o. Techniker mit jahrelanger Zusatzausbildung und daher arbeiten die meisten Unternehmen mit externen Sifas zusammen.
Die Sicherheitsbeauftragten arbeiten mit der Sifa eng zusammen, kennen die Gegebenheiten im Unternehmen genau und sind eher Multiplikatoren. Sicherheitstechnische Beratung machen sie NICHT! Weisungsbefugt sind sie ebenfalls nicht.
Sie sollen Schwachstellen erkennen und die Beschäftigten motivieren, sich arbeitsschutzkonform zu verhalten sowie den AG gemeinsam mit der Sifa und Betriebsarzt/ärztin beraten und Maßnahmen vorschlagen, die zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit beitragen. Ich hoffe, Du hast auch Lust dazu und wurdest nicht "verdonnert"?
Die Einberufung vom ASA (Arbeitsschutz-Ausschuss) ist also eher organisatorischer Natur, Orga, Nach- und Vorbereitung und Information aller Beteiligten etcpp. Gefährdungsbeurteilung (GB) erstellen ist nicht ganz einfach, davon rate ich allen Laien nachdrücklich ab! Das sollten Fachleute gemeinsam mit den Leuten am Arbeitsplatz tun.  Soll nicht heißen, dass der Fragesteller kein Fachmann/Fachfrau bist, das ist allgemein gemeint und dieser macht auch keine Angaben dazu. 
Es gibt für die Sicherheitsbeauftragten gute Weiterbildungen, diese sind z. T. auch Pflicht und ich würde dieses Amt nicht ohne die entsprechenden Kenntnisse übernehmen.

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