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Verantwortlicher für Arbeitssicherheit

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Thomber:
Die Fragestellende Person ist noch nicht in dem Bereich tätig.

Um eine Tätigkeit einer Entgeltgruppe zuordnen zu können ist die Recherche auf jeden Fall lohnenswert.

MoinMoin:

--- Zitat von: Thomber am 31.10.2023 12:15 ---Hallo,

ich kann dazu immerhin sagen, dass bei uns so eine Stelle mit über 50% Anteil für Arbeitssicherheit, Brandschutz usw. mit EG9b bewertet ist.
Es gibt oder gab aber im Netz auch EG12-Stellen mit solchen Tätigkeiten. ("Sicherheitsingenieur"?...)

Soll heißen:  Eine EG6 halte ich für zu wenig.


PS: Wir suchen ab 01.01.2024 jemanden.   ;)

--- End quote ---
Selbst wenn man 80% EG6 Tätigkeit macht und 20% EG12 Tätigkeit
Was für ein Entgelt bekommt man dann?

EG6

Thomber:
Dann EG6, ja, leider.
Deshalb der Hinweis auf Stellenausschreibungen...


Sonnenblume1996:
Vielen Dank schonmal für eure zahlreichen Antworten!
Ich kann leider weder ein Studium noch einen Techniker oder sonstiges vorweisen. Die Bearbeitung der genannten Tätigkeiten hat bisher die Personalstelle übernommen, welche zwar von Haus aus höher gruppiert ist, jedoch auch kein Studium o.Ä. vorlegen kann.
Das mit dem prozentualen Anteil der jeweiligen "Entgeltgruppen-Tätigkeit" macht Sinn, jedoch frage ich mich bei meinem Fall, ob nicht der Anteil an selbständiger Arbeit höher wird und dies in der Stellenbeschreibung angepasst werden muss und dann evtl. eine Eingruppierung in EG 7 bspw. möglich ist? EG9 oder höher verlange ich gar nicht. Aber was laut aktuellem Stand auf mich zukommt habe ich schon sehr das Gefühl, mehr Entscheidungen alleine treffen zu müssen und Prozesse selbständiger zu steuern.

MfG

Sonnenblume1996:
Bei EG 7 müsste ja z.B. 1/5 selbständige Arbeit, bei EG 8 1/3 vorliegen wenn ich mich nicht täusche und da frage ich mich jetzt ob dieser Bereich da "angerechnet" werden kann und wenn ja inwiefern.
Der Begriff "selbständiges Arbeiten" ist ja seeeeehr dehnbar und wird wahrscheinlich auch von jedem Arbeitgeber bzw. von jeder Führungskraft anders ausgelegt...

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