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Urlaubsabgeltung

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MarieH:
Hallo Zusammen,

eine Tarifbeschäftigte beantragt Sonderurlaub nach §28 TV-L für 5 Jahre, beginnend mit dem 01.11.2023.

Es besteht ein Resturlaubsanspruch von 12 Tagen. Vor der Beurlaubung wird die Beschäftigte jedoch krank. Besteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

MoinMoin:
Nein, es ist gesetzlich nicht erlaubt Urlaub auszuzahlen, solange ein AV besteht.

Marie Kreutz:

--- Zitat von: MoinMoin am 01.11.2023 16:24 ---Nein, es ist gesetzlich nicht erlaubt Urlaub auszuzahlen, solange ein AV besteht.

--- End quote ---

Steht das im TV-L? Vielen Dank für die Antwort

cyrix42:
Nein. Das Bundesurlaubsgesetz regelt, dass Erholungsurlaub genommen werden muss. (Siehe §7 Absatz (3) BUrlG) Eizige Ausnahme ist, dass dieser wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Dann -- und nur dann -- besteht die Möglichkeit und auch die Pflicht der Abgeltung.

Wenn ein Hinweis vom AG an die Beschäftigte erfolgt, dass der Resturlaub verfällt, dann kann dieser -- auch dann, wenn aus Krankheitsgründen dieser bisher nicht genommen wurde, nach 18 Monaten verfallen. Die Frist dürfte bei dem geplanten Sonderurlaub leicht überschritten werden.

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