Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht
troubleshooting:
Das mag ja sein, gilt aber nicht für die Betonköpfe in den Personalabteilungen. Das, leicht angegilbte Papier sagt halt, Hochschulausbildung. Und, der Meister - nicht gleichzusetzen mit Master - wird eben nicht an einer Hochschule erworben.
Fredmuck:
Daher: Erstmal klären, wie die dir übertragenen Tätigkeiten bewertet sind.
Wer kann mir das denn beantworten? Die Personalabteilung, die mich in 10 gar nicht haben möchte?
Organisator:
--- Zitat von: Fredmuck am 02.11.2023 10:52 ---Daher: Erstmal klären, wie die dir übertragenen Tätigkeiten bewertet sind.
Wer kann mir das denn beantworten? Die Personalabteilung, die mich in 10 gar nicht haben möchte?
--- End quote ---
Erstmal muss dazu der Sachverhalt sauber geklärt sein. Im Eingangspost schreibst du E9a, nun auf einmal E9b?
Sollte die Stelle tatsächlich nach E10 bewertet sein und du eine E9b erhälst wäre doch aufgrund der fehlenden Bildungsvoraussetzung alles korrekt.
Außerdem vermang ich nicht zu erkennen, dass die Personalabteilung dich nicht in 10 haben möchte, sie haben lediglich ausführlich und gut begründet, warum du kein sonstiger Beschäftiger im tariflichen Sinne bist.
Fredmuck:
Stimmt, oben habe ich aus versehen 9a geschrieben, da komme ich her und bin dann aufgrund des Antrages meines Vorgesetzten und der neuen Tätigkeitsbeschreibung nach 9b gekommen, wobei ich von 10 ausgegangen war.
Fredmuck:
Aber wer kann mir denn sagen, ob meine Tätigkeiten nach 10 gehören?
Und das Thema Qualifikation, sehen eben einige Leute anders und da gehöre auch ich dazu. Bachelor ist für mich und viele andere nicht "höherwertiger" wie ein Meister, der erst eine Lehreabsolviert hat, die Fachschule besucht hat und dann den Meister gemacht hat.
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