Autor Thema: TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht  (Read 6160 times)

troubleshooting

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Antw:TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht
« Antwort #15 am: 02.11.2023 11:23 »
Aber wer kann mir denn sagen, ob meine Tätigkeiten nach 10 gehören?

Und das Thema Qualifikation, sehen eben einige Leute anders und da gehöre auch ich dazu. Bachelor ist für mich und viele andere nicht "höherwertiger" wie ein Meister, der erst eine Lehreabsolviert hat, die Fachschule besucht hat und dann den Meister gemacht hat.

An sich, bin ich da auch voll bei dir, nur wie schon gesagt, ist halt die wortwörtliche Auslegung eine andere. Es wird ja auch immer noch zwischen FH und HS/Uni unterschieden, als wenn es die Bologna-Reform nie gab.

Die Eingruppierung kannst du anhand deiner Tätigkeiten (im Idealfall: Stellenbeschreibung) mit der Anlage A (Eingruppierung) abgleichen

Bastel

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Antw:TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht
« Antwort #16 am: 02.11.2023 11:32 »
Ein Meister bezeichnet man doch sogar neuerdings auch als Bachelor Professional, damit auch jeder mittlerweile verstehen soll, dass der Abschluss Bachelor, Techniker und Meister auf eine Stufe stehen.

Nur weil irgendwelche Hampelmänner vom DQR das meinen, ist das noch lange nicht gegeben. Im Tarifvertrag bzw. Entgeltordnung wird nicht ohne Grund differenziert. Diese neuen Bezeichnungen sollen die einfach nur helfen die Abschlüsse besser zu verkaufen.

Organisator

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Antw:TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht
« Antwort #17 am: 02.11.2023 11:41 »
Aber wer kann mir denn sagen, ob meine Tätigkeiten nach 10 gehören?

Und das Thema Qualifikation, sehen eben einige Leute anders und da gehöre auch ich dazu. Bachelor ist für mich und viele andere nicht "höherwertiger" wie ein Meister, der erst eine Lehreabsolviert hat, die Fachschule besucht hat und dann den Meister gemacht hat.

Hinsichtlich der Qualifikation und einer Vergleichbarkeit kann man unterschiedlicher Meinung sein. Was für die Eingruppierung jedoch relevant ist, ist der von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Text, der ein Hochschulstudium zwingend voraussetzt. Dagegen lässt sich nicht anargumentieren sondern ist hinzunehmen.

Hinsichtlich der Eingruppierung - siehe deine Stellenbeschreibung und den zitierten Text aus der Entgeltordnung. Es sieht allerdings so aus, als wäre deine Tätigkeit nach E10 bewertet und du mangels Bildungsvoraussetzung korrekt nach E9b bezahlt.

Daher erscheint auch das Schreiben deiner Perso logisch, die um zu prüfen, ob du in die E10 eingruppiert bist, das Vorliegen der Eigenschaft als "sonstiger Beschäftigter" geprüft haben

cyrix42

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Antw:TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht
« Antwort #18 am: 02.11.2023 11:48 »
Es wird ja auch immer noch zwischen FH und HS/Uni unterschieden, als wenn es die Bologna-Reform nie gab.

Da würde ich mal nachhaken wollen: Im allgemeinen Teil wird in Protokollerklärung Nr. 1 Absatz (1) zwar eine Aufzählung von "wissenschaftlichen Hochschulen" getätigt, die FHs nicht enthält. Aber in Absatz (2) wird das eigentlich in den Eingruppierungs-Merkmalen geforderte "wissenschaftliche  Hochschulstudium" definiert; und Satz 3 sagt explizit, dass dafür auch ein Master-Abschluss an einer FH qualifiziert.

Insofern sehe ich an dieser Stelle keine eingruppierungsrelevante Unterscheidung zwischen Unis und FHs, da ja auch für Uni-Absolventen der erfolgreiche Abschluss eines Master-/Diplom- Studiengangs oder ein bestandenes erstes Staatsexamen gefordert wird.

Gibt es denn an anderen Stellen relevante Unterschiede?

troubleshooting

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Antw:TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht
« Antwort #19 am: 02.11.2023 12:10 »
Der von dir angesprochene Unterschied ist im weiteren Text zu finden: "...Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt auch vor, wenn der Master an einer Fachhochschule erlangt wurde und den Zugang zur Laufbahn des höheren Dienstes bzw. zur entsprechenden Qualifikationsebene eröffnet; dies setzt voraus, dass der Masterstudiengang das Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, solange dies nach dem jeweils geltenden Landesbeamtenrecht für den Zugang zur Laufbahn des höheren Dienstes bzw. zur entsprechenden Qualifikationsebene gefordert
ist."

Also, HS/Uni Master = automatisch anerkannt, FH nur nach Akkreditierung.

Im Übrigen war ja ein Ziel / eine Begründung für den Bologna-Prozess, dass die Abschlüsse vergleichbar sein sollen. Viele Unis / HS / FH's bieten z.B. weiterhin als "Zwischending" Diplom-Prüfungen an. Mit dem Ergebnis, dass zwar der Bachelor und Master gleichgestellt ist, aber bei den Diplomen an FH's dieser Zusatz bleibt und eben dann auch im TV-L zu beachten ist.
Mal konkret als Beispiel: Ingenieurstudiengang, 1x Uni 1x neudeutsch University of applied sciences: Der Bachelor ist gleichwertig, der Master auch, der Dipl.-Ing. dazwischen nicht.


MoinMoin

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Antw:TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht
« Antwort #20 am: 02.11.2023 13:00 »
Meine Stelle ist angeblich eine 10er Stelle.

Meine Vermutung ist, dass das ggf. nur eine Vermutung ist.

Wenn er nun nicht die Voraussetzungen hat, wieso dann E9a und nicht eine EG abgesenkt auf E9b?

Edit: E9b fordert ebenfalls einen Bachelor oder eben Anerkennung als sB.
Inwiefern spielt das eine Rolle?

Wer Tätigkeiten der EG10 übertragen bekommt, aber die Voraussetzung in der Person nicht erfüllt ist eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert und das ist EG9b.

cyrix42

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Antw:TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht
« Antwort #21 am: 02.11.2023 16:35 »
@troubleshooting: Naja, jeder vernünftige Studiengang -- egal, an welcher Hochschule -- sollte akkreditiert sein. Insofern sehe ich da keine relevante Einschränkung. (Natürlich werden so von irgendwelchen obskuren Privathochschulen angebotene "Studiengänge" aussortiert; und das ist auch gut so...)

Tagelöhner

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Antw:TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht
« Antwort #22 am: 02.11.2023 19:38 »
Und das Thema Qualifikation, sehen eben einige Leute anders und da gehöre auch ich dazu. Bachelor ist für mich und viele andere nicht "höherwertiger" wie ein Meister, der erst eine Lehreabsolviert hat, die Fachschule besucht hat und dann den Meister gemacht hat.

Durch diese DQR-Analogie, die in vielen Werbebroschüren ständig hoch und runter propagiert wird, hämmern das die Bildungsträger ja auch vehement in die Schädel der Interessenten. Ein Bachelor-Abschluss ist ja Zugangsvoraussetzung für ein Masterstudiengang, trifft das auf Deinen Meisterabschluss auch zu? Damit hat sich die Diskussion doch erledigt.

Beide Ausbildungsrichtungen haben völlig unterschiedliche Schwerpunkte und Vertiefungsgrade. Das kann dir auch jeder bestätigen, der nach dem Meister oder staatlich anerkannten Techniker tatsächlich noch studiert hat.

Fredmuck

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Antw:TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht
« Antwort #23 am: 02.11.2023 20:02 »
Ich frage aktuell nach, wie meine Tätigkeit bewertet ist.
Müsste ja TVL 10 sein, sonst könnten sie mir die 9b doch nicht geben?

Das habe ich soweit verstanden.
Doch ob ich ein Sonstiger Beschäftigter bin, das ist meines wissen Auslegungssache bzw. man will es, oder eben auch nicht.


VaPi

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Antw:TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht
« Antwort #24 am: 02.11.2023 21:27 »
Und das Thema Qualifikation, sehen eben einige Leute anders und da gehöre auch ich dazu. Bachelor ist für mich und viele andere nicht "höherwertiger" wie ein Meister, der erst eine Lehreabsolviert hat, die Fachschule besucht hat und dann den Meister gemacht hat.

Durch diese DQR-Analogie, die in vielen Werbebroschüren ständig hoch und runter propagiert wird, hämmern das die Bildungsträger ja auch vehement in die Schädel der Interessenten. Ein Bachelor-Abschluss ist ja Zugangsvoraussetzung für ein Masterstudiengang, trifft das auf Deinen Meisterabschluss auch zu? Damit hat sich die Diskussion doch erledigt.

Beide Ausbildungsrichtungen haben völlig unterschiedliche Schwerpunkte und Vertiefungsgrade. Das kann dir auch jeder bestätigen, der nach dem Meister oder staatlich anerkannten Techniker tatsächlich noch studiert hat.

So sieht’s aus. Ich habe meinen Meister gemacht und später noch an einer Fernuni studiert (rein als Hobby). Die Unterschiede sind sehr ausgeprägt. Wissenschaftliches Arbeiten gibt es beim Meister quasi nicht. Die Schwerpunkte sind ganz anders. Auch das vermittelte Wissen insgesamt ist nicht auf dem Niveau eines Studiums.

Ob man einem Meister, eventuell mit Führungsverantwortung deswegen per se, die Entgeltstufe 10 verwehren sollte, weil formal kein Hochschulstudium vorliegt, ist zumindest diskussionswürdig.

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Antw:TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht
« Antwort #25 am: 03.11.2023 08:05 »
Ich frage aktuell nach, wie meine Tätigkeit bewertet ist.
Müsste ja TVL 10 sein, sonst könnten sie mir die 9b doch nicht geben?

Das habe ich soweit verstanden.
Doch ob ich ein Sonstiger Beschäftigter bin, das ist meines wissen Auslegungssache bzw. man will es, oder eben auch nicht.

Nein, ähnlich wie die Eingruppierung ist man Sonstiger Beschäftigter oder nicht. Zum Prüfprozess verweise ich nochmal auf den Leitfaden des BVA, den deine Person im Eingangspost gut zusammengefasst dargestellt hat.


JC83

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Antw:TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht
« Antwort #26 am: 03.11.2023 08:27 »
Meine Stelle ist angeblich eine 10er Stelle.

Meine Vermutung ist, dass das ggf. nur eine Vermutung ist.

Wenn er nun nicht die Voraussetzungen hat, wieso dann E9a und nicht eine EG abgesenkt auf E9b?

Edit: E9b fordert ebenfalls einen Bachelor oder eben Anerkennung als sB.
Inwiefern spielt das eine Rolle?

Wer Tätigkeiten der EG10 übertragen bekommt, aber die Voraussetzung in der Person nicht erfüllt ist eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert und das ist EG9b.

Die Rolle für den OP hast du ja gut beschrieben ;)

Öffi2018

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Antw:TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht
« Antwort #27 am: 03.11.2023 09:28 »
Aber wer kann mir denn sagen, ob meine Tätigkeiten nach 10 gehören?

Und das Thema Qualifikation, sehen eben einige Leute anders und da gehöre auch ich dazu. Bachelor ist für mich und viele andere nicht "höherwertiger" wie ein Meister, der erst eine Lehreabsolviert hat, die Fachschule besucht hat und dann den Meister gemacht hat.

DQR6 ist DQR6, wichtig ist, dass deine Weiterbildung bzw. dein Meister tatsächlich DQR6 ist. Das ist bei vielen Weiterbildungen leider nicht der Fall, weil sie nicht anerkannt sind. Ich habe z.B. den Titel Wirtschaftsfachwirt IHK und bin nur in DQR6, wegen des Zusatzes „IHK“. Ohne Zusatz würde das nicht zählen. Englisch heisst es bei mir Bachelor Professional of Business. Und damit kann ich offiziell bis zur E12 aufsteigen.

cyrix42

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Antw:TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht
« Antwort #28 am: 03.11.2023 09:56 »
Der DQR6 ist tariflich unbeachtlich, da in der Entgelt-Ordnung darauf kein Bezug genommen wird. Auch kann ein ungelernter Schulabbrecher Aufgaben der EG 15 übertragen bekommen -- und wird dann nach EG 14 bezahlt; als "sonstiger Beschäftigter" sogar nach EG 15 selbst.

eute, erzählt doch keinen Stuss, sondern lest einfach nach, was die Tarif-Parteien vereinbart haben.

Fredmuck

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Antw:TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht
« Antwort #29 am: 03.11.2023 10:56 »
@ Cyrix. So habe ich es damals von unserem Gemeindedirektorwn auch malbgesagt bekommen, wenn es übertragen ist, dannnistvder Bildungsabschluss egal.
Du schreibst das man in deinem Beispiel in E14 oder sogar ebend doch in 15 landen kann. Das mit dem Sonstigen Beschäftigten, ist aus meiner Sicht der Türöffner, um Stellen zu besetzen, mit guten Leuten, die halt nicht den gewünschten Abschluss vorlegen können, aber die dennoch die Arbeit erledigen können.

Also wäre der Abschluss egal.