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TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht

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MoinMoin:

--- Zitat von: JC83 am 02.11.2023 09:15 ---
--- Zitat von: Fredmuck am 02.11.2023 08:46 ---Meine Stelle ist angeblich eine 10er Stelle.

--- End quote ---

Meine Vermutung ist, dass das ggf. nur eine Vermutung ist.

Wenn er nun nicht die Voraussetzungen hat, wieso dann E9a und nicht eine EG abgesenkt auf E9b?

Edit: E9b fordert ebenfalls einen Bachelor oder eben Anerkennung als sB.

--- End quote ---
Inwiefern spielt das eine Rolle?

Wer Tätigkeiten der EG10 übertragen bekommt, aber die Voraussetzung in der Person nicht erfüllt ist eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert und das ist EG9b.

cyrix42:
@troubleshooting: Naja, jeder vernünftige Studiengang -- egal, an welcher Hochschule -- sollte akkreditiert sein. Insofern sehe ich da keine relevante Einschränkung. (Natürlich werden so von irgendwelchen obskuren Privathochschulen angebotene "Studiengänge" aussortiert; und das ist auch gut so...)

Tagelöhner:

--- Zitat von: Fredmuck am 02.11.2023 11:10 ---Und das Thema Qualifikation, sehen eben einige Leute anders und da gehöre auch ich dazu. Bachelor ist für mich und viele andere nicht "höherwertiger" wie ein Meister, der erst eine Lehreabsolviert hat, die Fachschule besucht hat und dann den Meister gemacht hat.

--- End quote ---

Durch diese DQR-Analogie, die in vielen Werbebroschüren ständig hoch und runter propagiert wird, hämmern das die Bildungsträger ja auch vehement in die Schädel der Interessenten. Ein Bachelor-Abschluss ist ja Zugangsvoraussetzung für ein Masterstudiengang, trifft das auf Deinen Meisterabschluss auch zu? Damit hat sich die Diskussion doch erledigt.

Beide Ausbildungsrichtungen haben völlig unterschiedliche Schwerpunkte und Vertiefungsgrade. Das kann dir auch jeder bestätigen, der nach dem Meister oder staatlich anerkannten Techniker tatsächlich noch studiert hat.

Fredmuck:
Ich frage aktuell nach, wie meine Tätigkeit bewertet ist.
Müsste ja TVL 10 sein, sonst könnten sie mir die 9b doch nicht geben?

Das habe ich soweit verstanden.
Doch ob ich ein Sonstiger Beschäftigter bin, das ist meines wissen Auslegungssache bzw. man will es, oder eben auch nicht.

VaPi:

--- Zitat von: Tagelöhner am 02.11.2023 19:38 ---
--- Zitat von: Fredmuck am 02.11.2023 11:10 ---Und das Thema Qualifikation, sehen eben einige Leute anders und da gehöre auch ich dazu. Bachelor ist für mich und viele andere nicht "höherwertiger" wie ein Meister, der erst eine Lehreabsolviert hat, die Fachschule besucht hat und dann den Meister gemacht hat.

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Durch diese DQR-Analogie, die in vielen Werbebroschüren ständig hoch und runter propagiert wird, hämmern das die Bildungsträger ja auch vehement in die Schädel der Interessenten. Ein Bachelor-Abschluss ist ja Zugangsvoraussetzung für ein Masterstudiengang, trifft das auf Deinen Meisterabschluss auch zu? Damit hat sich die Diskussion doch erledigt.

Beide Ausbildungsrichtungen haben völlig unterschiedliche Schwerpunkte und Vertiefungsgrade. Das kann dir auch jeder bestätigen, der nach dem Meister oder staatlich anerkannten Techniker tatsächlich noch studiert hat.

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So sieht’s aus. Ich habe meinen Meister gemacht und später noch an einer Fernuni studiert (rein als Hobby). Die Unterschiede sind sehr ausgeprägt. Wissenschaftliches Arbeiten gibt es beim Meister quasi nicht. Die Schwerpunkte sind ganz anders. Auch das vermittelte Wissen insgesamt ist nicht auf dem Niveau eines Studiums.

Ob man einem Meister, eventuell mit Führungsverantwortung deswegen per se, die Entgeltstufe 10 verwehren sollte, weil formal kein Hochschulstudium vorliegt, ist zumindest diskussionswürdig.

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