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TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht

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Organisator:

--- Zitat von: Fredmuck am 02.11.2023 20:02 ---Ich frage aktuell nach, wie meine Tätigkeit bewertet ist.
Müsste ja TVL 10 sein, sonst könnten sie mir die 9b doch nicht geben?

Das habe ich soweit verstanden.
Doch ob ich ein Sonstiger Beschäftigter bin, das ist meines wissen Auslegungssache bzw. man will es, oder eben auch nicht.

--- End quote ---

Nein, ähnlich wie die Eingruppierung ist man Sonstiger Beschäftigter oder nicht. Zum Prüfprozess verweise ich nochmal auf den Leitfaden des BVA, den deine Person im Eingangspost gut zusammengefasst dargestellt hat.

JC83:

--- Zitat von: MoinMoin am 02.11.2023 13:00 ---
--- Zitat von: JC83 am 02.11.2023 09:15 ---
--- Zitat von: Fredmuck am 02.11.2023 08:46 ---Meine Stelle ist angeblich eine 10er Stelle.

--- End quote ---

Meine Vermutung ist, dass das ggf. nur eine Vermutung ist.

Wenn er nun nicht die Voraussetzungen hat, wieso dann E9a und nicht eine EG abgesenkt auf E9b?

Edit: E9b fordert ebenfalls einen Bachelor oder eben Anerkennung als sB.

--- End quote ---
Inwiefern spielt das eine Rolle?

Wer Tätigkeiten der EG10 übertragen bekommt, aber die Voraussetzung in der Person nicht erfüllt ist eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert und das ist EG9b.

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Die Rolle für den OP hast du ja gut beschrieben ;)

Öffi2018:

--- Zitat von: Fredmuck am 02.11.2023 11:10 ---Aber wer kann mir denn sagen, ob meine Tätigkeiten nach 10 gehören?

Und das Thema Qualifikation, sehen eben einige Leute anders und da gehöre auch ich dazu. Bachelor ist für mich und viele andere nicht "höherwertiger" wie ein Meister, der erst eine Lehreabsolviert hat, die Fachschule besucht hat und dann den Meister gemacht hat.

--- End quote ---

DQR6 ist DQR6, wichtig ist, dass deine Weiterbildung bzw. dein Meister tatsächlich DQR6 ist. Das ist bei vielen Weiterbildungen leider nicht der Fall, weil sie nicht anerkannt sind. Ich habe z.B. den Titel Wirtschaftsfachwirt IHK und bin nur in DQR6, wegen des Zusatzes „IHK“. Ohne Zusatz würde das nicht zählen. Englisch heisst es bei mir Bachelor Professional of Business. Und damit kann ich offiziell bis zur E12 aufsteigen.

cyrix42:
Der DQR6 ist tariflich unbeachtlich, da in der Entgelt-Ordnung darauf kein Bezug genommen wird. Auch kann ein ungelernter Schulabbrecher Aufgaben der EG 15 übertragen bekommen -- und wird dann nach EG 14 bezahlt; als "sonstiger Beschäftigter" sogar nach EG 15 selbst.

eute, erzählt doch keinen Stuss, sondern lest einfach nach, was die Tarif-Parteien vereinbart haben.

Fredmuck:
@ Cyrix. So habe ich es damals von unserem Gemeindedirektorwn auch malbgesagt bekommen, wenn es übertragen ist, dannnistvder Bildungsabschluss egal.
Du schreibst das man in deinem Beispiel in E14 oder sogar ebend doch in 15 landen kann. Das mit dem Sonstigen Beschäftigten, ist aus meiner Sicht der Türöffner, um Stellen zu besetzen, mit guten Leuten, die halt nicht den gewünschten Abschluss vorlegen können, aber die dennoch die Arbeit erledigen können.

Also wäre der Abschluss egal.

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