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TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht

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Organisator:

--- Zitat von: Fredmuck am 03.11.2023 11:28 ---" Und wie deine Perso festgestellt hat, liegen diese Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht vor."

Und das macht man an einem Bildungsabschluss fest? Fähigkeiten und Fertigkeiten erlernt man im laufe des Berufleben`s und zwar der Eine mehr und der Andere weniger. Daher verstehe ich solche Gedankengänge schon gar nicht.

So etwas gibt es in der freien Wirtschaft nicht. Dort zählt "echtes Wissen und Können" und nicht das man da schon mal von gehört hat :-) sorry, aber das musste jetzt sein.

Darum wandern auch gute Leute in die freie Wirtschaft ab. so wie mein Vorgänger und selbst wird man auch ab und zu angesprochen.

--- End quote ---

Nein, man macht das eben nicht an einem Bildungsabschluss fest. Es wurde anhand deines Werdegangs geprüft und Fähigkeiten vorliegen, die mit einem Hochschulabschluss vergleichbar sind. Und deine Perso ist zum Schluss gekommen, dass dies eben nicht der Fall ist.

Dieses Vorgehen ist von den Tarifvertragsparteien explizit so vereinbart worden, also nichts was der öD als Arbeitgerber so festgelegt hat. Hier bleibt nur damit zu leben oder sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen, der damit anders umgeht. Wobei ich mir vorstellen kann, dass Tarifverträge von anderen großen Arbeitgebern ähnliche Formalismen bzw. Vorgaben beinhalten.

Insoweit ist das völlig nachvollziehbar, irgendwann seine Konsequenzen daraus zu ziehen.

AVP:
Deine Personalstelle sollte eine Tätigkeitsdarstellung- und bewertung über deinen Arbeitsplatz besitzen.

Meister werden iSd der EntgO nicht mit Bachelorabsolventen gleichgesetzt. Siehe zB auch hier: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-144-meister_idesk_PI13994_HI10848672.html

Bachelor hingegen ist EG9b - 12.

Allgemein werden diese „Gleichwertigkeiten“ insbesondere auch von den Meisterschulen vertreten um die eigene Ausbildung aufzuwerten, mir ist keine Hochschule bekannt die damit wirbt, dass ihr Bachelorabschluss einem Meister gleichwertig sei. Das findet nur andersrum statt mit der Intention den Meister aufzuwerten.

Tiffy:
Ein Meister, der auf einer Ingenieurstelle sitzt, korrekt eingruppiert ist und sich bitterlich darüber beschwert - kann man sich kaum ausdenken...

MoinMoin:

--- Zitat von: AVP am 04.11.2023 13:50 ---Deine Personalstelle sollte eine Tätigkeitsdarstellung- und bewertung über deinen Arbeitsplatz besitzen.

Meister werden iSd der EntgO nicht mit Bachelorabsolventen gleichgesetzt. Siehe zB auch hier: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-144-meister_idesk_PI13994_HI10848672.html

Bachelor hingegen ist EG9b - 12.

Allgemein werden diese „Gleichwertigkeiten“ insbesondere auch von den Meisterschulen vertreten um die eigene Ausbildung aufzuwerten, mir ist keine Hochschule bekannt die damit wirbt, dass ihr Bachelorabschluss einem Meister gleichwertig sei. Das findet nur andersrum statt mit der Intention den Meister aufzuwerten.

--- End quote ---
Natürlich nicht.
Aber in diesem Fall ging es mEn darum um als sonstiger Beschäftigter für eine Tätigkeit der EG10 iSd der EntgO anerkannt zu werden.
Das wurde abgelehnt, weil der AG der Rechtsmeinung ist, dass @Fredmuck die Voraussetzung in seiner Person nicht erfüllt.
Das hier offensichtlich ein Eingruppierungsirrtum vorliegt wurde auch schon erwähnt.
Wenn er also kein sB ist, dann ist er bei Eg10 Tätigkeiten in der EG9b (und die Bezahlung nach 9a ist tarifwidrig).
Es steht allerdings  @Fredmuck zusätzlich frei, seine andere Rechtsmeinung zu seinem Status als sB vor Gericht überprüfen zu lassen.

Und zu guter Letzt könnte der AG halt einfach übertariflich die EG10 bezahlen, so wie er tarifwidrig derzeitig die 9a bezahlt... 8)

Tiffy:
Er hat sich doch schon dahingehend korrigiert und sei demzufolge nicht, wie zuerst behauptet, in 9a, sondern 9b.

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