Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TvL 10 verwährt weil Meister nicht ausreicht
JC83:
--- Zitat von: Fredmuck am 02.11.2023 09:23 ---Höherwertige Tätigkeiten übertragen lassen heißt? Das was ich jetzt mache, das wurde mir ja angetragen, also ich wurde gefragt, ob ich die Stelle ausführen könnte.
"Der Meistertitel wurde dabei auf Niveau 6 und damit gleich zum akademischen Bachelorabschluss eingestuft. Auch im Europäischen Qualifikationsrahmen ist der Meister auf Niveaustufe 6 eingeordnet.02.08.2023"
"Bachelor
verliehen wurde. Die Abschlussprüfung muss in einem Studiengang abgelegt worden sein, der seinerseits mindestens das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) oder eine andere landesrechtliche Hochschulzugangsberechtigung als Zugangsvoraussetzung erfordert. Alternative Zugangsmöglichkeiten regelt das jeweilige Hochschulgesetz eines Bundeslandes. In der Regel sind die Meisterprüfung oder die Ausbildung an einer Fachschule, z.B. Techniker eine alternative Zugangsmöglichkeit.
Es wird mir doch in dem Schreiben mitgeteilt, das ein Bachelor pauschal die Bessere Ausbildung genossen hat und das die Meisterausbildung dem unterliegt. Wenn ich mir die beiden eingefügten Texte anschaue, dann ist das aber doch nicht/nicht mehr der Fall, sondern beide sind gleich.
--- End quote ---
Die EGO Teil II Abschn. 9 Unterabschn. 1 fordert für E10 oder E9b als Qualifikation konkret:
Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung (Bachelor- bzw. entsprechender Hochschulabschluss)
d.h. du hast keine Chance bzw. nur die Anerkennung als sB.
MeinerEiner:
Es wäre noch zu prüfen, ob nicht vielleicht Tätigkeiten übertragen wurden, die zur Eingruppierung in Entgeltgruppe 11 oder höher führen. Vielleicht irrt der AG ja an dieser Stelle. Die Voraussetzung in der Person wäre dann sicherlich auch nicht erfüllt, aber es geht ja nunmal nur eine EG niedriger.
Organisator:
--- Zitat von: Fredmuck am 02.11.2023 09:23 ---Höherwertige Tätigkeiten übertragen lassen heißt? Das was ich jetzt mache, das wurde mir ja angetragen, also ich wurde gefragt, ob ich die Stelle ausführen könnte.
"Der Meistertitel wurde dabei auf Niveau 6 und damit gleich zum akademischen Bachelorabschluss eingestuft. Auch im Europäischen Qualifikationsrahmen ist der Meister auf Niveaustufe 6 eingeordnet.02.08.2023"
"Bachelor
verliehen wurde. Die Abschlussprüfung muss in einem Studiengang abgelegt worden sein, der seinerseits mindestens das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) oder eine andere landesrechtliche Hochschulzugangsberechtigung als Zugangsvoraussetzung erfordert. Alternative Zugangsmöglichkeiten regelt das jeweilige Hochschulgesetz eines Bundeslandes. In der Regel sind die Meisterprüfung oder die Ausbildung an einer Fachschule, z.B. Techniker eine alternative Zugangsmöglichkeit.
Es wird mir doch in dem Schreiben mitgeteilt, das ein Bachelor pauschal die Bessere Ausbildung genossen hat und das die Meisterausbildung dem unterliegt. Wenn ich mir die beiden eingefügten Texte anschaue, dann ist das aber doch nicht/nicht mehr der Fall, sondern beide sind gleich.
--- End quote ---
Genau, du machst die Tätigkeiten, die dir (hoffentlich von befugter Stelle, also in der Regel dem Personalbereich) übertragen wurden. Nun wäre zu klären, wie die Tätigkeiten bewertet sind. Nur weil es eine E10-Stelle ist, lassen sich darauf keine Rückschlüsse auf die Eingruppierung / Bewertung schließen.
Erst wenn klar ist, dass dir übertragenen Tätigkeiten nach E10 bewertet sind, wäre zu prüfen, wie du eingruppiert bist. Wie JC zutreffend beschrieben hat, ist für den E10 eine Bildungsvoraussetzung (Hochschulausbildung) gefordert. Mögliche Analogien über den Europäischen Qualifikationsrahmen sind da unerheblich; die Bildungsvoraussetzung "Hochschulausbildung" ist von den Tarifvertragsparteien definiert.
Hätte man dir nun eine nach E10 bewertete Tätigkeit übertragen und du erfüllst nicht die Bildungsvoraussetzung, wärst du eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert. (also E9c oder E9b, je nach EntgO / zutreffender Abschnitt). Sonstiger bist du ja nach Aussage der Perso nicht.
Daher: Erstmal klären, wie die dir übertragenen Tätigkeiten bewertet sind.
Verdimmtnochmal:
Ein Meister bezeichnet man doch sogar neuerdings auch als Bachelor Professional, damit auch jeder mittlerweile verstehen soll, dass der Abschluss Bachelor, Techniker und Meister auf eine Stufe stehen.
Fredmuck:
--- Zitat von: Verdimmtnochmal am 02.11.2023 10:46 ---Ein Meister bezeichnet man doch sogar neuerdings auch als Bachelor Professional, damit auch jeder mittlerweile verstehen soll, dass der Abschluss Bachelor, Techniker und Meister auf eine Stufe stehen.
--- End quote ---
Das sind ja meine Beweggründe, um nach 10 zu kommen, denn in 9b bin ich gekommen, weil mein direkter Vorgesetzter die Stellenbeschreibung angepasst hatte und zeitgleich den Antrag auf Höhergruppierung für mich gestellt. Da ist dann die 9b für mich herausgekommen.
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