Der von dir angesprochene Unterschied ist im weiteren Text zu finden: "...Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt auch vor, wenn der Master an einer Fachhochschule erlangt wurde und den Zugang zur Laufbahn des höheren Dienstes bzw. zur entsprechenden Qualifikationsebene eröffnet; dies setzt voraus, dass der Masterstudiengang das Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, solange dies nach dem jeweils geltenden Landesbeamtenrecht für den Zugang zur Laufbahn des höheren Dienstes bzw. zur entsprechenden Qualifikationsebene gefordert
ist."
Also, HS/Uni Master = automatisch anerkannt, FH nur nach Akkreditierung.
Im Übrigen war ja ein Ziel / eine Begründung für den Bologna-Prozess, dass die Abschlüsse vergleichbar sein sollen. Viele Unis / HS / FH's bieten z.B. weiterhin als "Zwischending" Diplom-Prüfungen an. Mit dem Ergebnis, dass zwar der Bachelor und Master gleichgestellt ist, aber bei den Diplomen an FH's dieser Zusatz bleibt und eben dann auch im TV-L zu beachten ist.
Mal konkret als Beispiel: Ingenieurstudiengang, 1x Uni 1x neudeutsch University of applied sciences: Der Bachelor ist gleichwertig, der Master auch, der Dipl.-Ing. dazwischen nicht.