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Zulage ohne

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Kevin W:
Guten Tag allerseits!

Es geht um folgende Problematik:

Ich bin Tarifbeschäftigter bei der Bundeswehr. Ich sitze jetzt zivil auf einem Dienstposten, den ich vorher als Soldat inne hatte.  Mein Chef, als auch mein AbtLtr. möchten mir für überdurchschnittliche Leistungen, als auch meine fachliche Kompetenz eine Zulage bezahlen. Die beiden Chefs sind Beamte, darunter sind wir 4 Zivil-Angestellte. Nun habe ich in meiner Zeit als Soldat öfter die Leitung übernommen, wenn die Beamten auf Lehrgang oder Urlaub/Krank waren. Ich habe seit meinem Dienstantritt (als Soldat) bis heute (zivil) sehr viel zum positiven verändert. Effizienz ist enorm gestiegen und Kosten gesunken.
Plan vom AbtLtr. ist es, das operative Geschäft auf mich zu übertragen und die Verwaltung bei den Beamten zu belassen.
Der AbtLtr. hat mich damit beauftragt (kein Scherz) auszuarbeiten, welche Optionen es gibt, eine Zulage, in welcher Form auch immer, für mich beantragen zu können.

Ich bin nun seit 01.10.23, also knapp 1 Monat zivil angestellt.

Die Problematik ist, dass sie mir gern eine Zulage zahlen wollen, jedoch nicht wirklich wissen, wie sie das bewerkstelligen sollen. Personalmangement etc. ist involviert und auch etwas ratlos, da relativ neu im Amt und ihr auch nur die genannten Optionen bekannt sind.

Ein Leistungsentgelt könne zwar monatlich ausgezahlt werden, jedoch wird dafür der Lohn des vergangenen Jahres zur Berechnung herangezogen. Faktisch hat sich mein Status geändert, weshalb es keinen Vorjahreszeitraum gibt. Somit fällt das Leistungsentgelt weitgehend raus.

Aus der Entgeltordnung würde folgendes infrage kommen:

ABSCHNITT II

§11

ABSCHNITT III

§15, Anhang zu §15,

Anlage 1 EntgO

2. Teil III

Abschnitt 36.

Dort sind die Zulagen geregelt, welche innerhalb der EntgO. gezahlt werden können.

Nach meiner Einschätzung kommt die Vorhandwerker- / Vorarbeiterzulage am ehesten in Betracht, zumindest bezüglich der Anforderung, wieso ich diese erhalten soll.

Jedoch ist der Abschnitt 36 im Anhang zu §15 Teil III nicht genannt. Sollte es keine andere Vorschrift dazu geben, die Zulage doch zahlen zu können, fällt diese Option ebenfalls aus.
Ich soll zwar der Vorarbeiter werden, jedoch gibt der Tarifvertrag dazu keine Zulage bzw. Zulage Fähigkeit her.

Eine außertarifliche Zulage wäre ebenso eine mögliche Option, ist jedoch nach Aussage von PM schwer zu bewerkstelligen, da dies ausschließlich vom BMVg genehmigt werden kann.


Nun die eigentliche Frage, kennt jemand eine Option auf welcher Grundlage eine Zulage gezahlt werden kann für einen Dienstposten, der nicht zulagefähig nach EntgeltO ist?

Eine Soll-Org Änderung kommt z.Z. auch nicht in Frage, da erst vor Kurzem eine Änderung stattfand und daher gesperrt ist.

Ich hoffe, dass ich alles verständlich erklären konnte und bedanke mich vorab!  :)

Ich bin für alle Ideen und Gedankengänge offen.


Liebe Grüße

MoinMoin:
§16.6 TV-L
Zulage von 2 Stufen mehr Entgelt oder 20% der Stufe 2

Johann:

--- Zitat von: MoinMoin am 02.11.2023 14:31 ---§16.6 TV-L
Zulage von 2 Stufen mehr Entgelt oder 20% der Stufe 2

--- End quote ---

TVöD Bund Forum

Kevin W:

--- Zitat von: MoinMoin am 02.11.2023 14:31 ---§16.6 TV-L
Zulage von 2 Stufen mehr Entgelt oder 20% der Stufe 2

--- End quote ---


Gibt es im TVöD Bund ebenfalls, ich vergas in den Beitrag folgendes mit aufzunehmen. Das BwDLZ ist der Auffassung das eine qualifizierte Fachkraft, wie es dort genannt wird, erst ab Meister/Techniker oder Studium zählt. Ich konnte keine Vorschrift / Tarifvertrag finden, wo die genaue Wort Definition beschrieben ist.

MoinMoin:
Jede ausgebildete Person ist eine Fachkraft in seinem Beruf
Und jeder der eine Tätigkeit ausüben und mit Inhalten ausfüllen kann ist qualifiziert.
Aber da es eine Kann Regelung ist, kann sich der AG natürlich solche faulen Ausreden ausdenken um dir nicht ins Gesicht zu sagen:
Nö, wir haben keinen Bock dir diese Zulage auszuzahlen.

Am ehesten wirst du evtl. bei irgendwelchen Rechnungshof Berichten was finden, die anmahnen, dass damit nicht sorgsam umgegangen wurde. Aus BW wurde hier eine Drucksache neulich genannt, die sich damit beschäftigt hat.

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