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Höhergruppierung von E7/6 nach E9a

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prachtie:
Hallo, ich wurde gerade im TV-L von der E7/6 in die E9a höhergruppiert. Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, das eine Eingruppierung in E9a Stufe 5 hätte erfolgen müssen. Jetzt habe ich heute den ersten (neuen) Lohnzettel bekommen und da ist es nur eine E9a Stufe 4.  ::) Was meint ihr?

MeinerEiner:
Laut Eingruppierungsmatrix ist eine Höhergruppierung in die E9a/4 gar nicht möglich. Von der E7/6 geht's auf jeden Fall in die E9a/5.

sgnd:
Hallo,
ich würde mich dieser Frage anschließen und für meinen Fall nach einer Antwort fragen:
Ich habe 2 Jahre und 11,5 Monate in TV-L Entgeltgruppe 6 gearbeitet und habe nun eine neue Stelle in Entgeltgruppe 9a bekommen.
Gibt es da eine Höhergruppierung und wie berechnet sich die?
Danke
sgnd

cyrix42:

--- Zitat von: prachtie am 02.11.2023 21:07 ---Hallo, ich wurde gerade im TV-L von der E7/6 in die E9a höhergruppiert. Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, das eine Eingruppierung in E9a Stufe 5 hätte erfolgen müssen. Jetzt habe ich heute den ersten (neuen) Lohnzettel bekommen und da ist es nur eine E9a Stufe 4.  ::) Was meint ihr?

--- End quote ---

Da hat wohl jemand den §17 Absatz (4) TV-L nicht ordentlich gelesen. Zwar führt eine Höhergruppierung nach Satz 1 immer mindestens in die Stufe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erreicht wird (was in der EG 9a ausgehend von EG 7/6 tatsächlich die Stufe 4 wäre). Allerdings wurde dann der zweite Teilsatz übersehen, der verlangt, dass bei einer Eingruppierung über mehrere Entgeltgruppen so vorgegangen wird, als würde eine Höhergruppierung über jede Zwischengruppe stattfinden. Also führt hier eine Höhergruppierung aus der EG 7/6 via der 8/5 in die 9a/5.

cyrix42:

--- Zitat von: sgnd am 02.11.2023 22:57 ---Hallo,
ich würde mich dieser Frage anschließen und für meinen Fall nach einer Antwort fragen:
Ich habe 2 Jahre und 11,5 Monate in TV-L Entgeltgruppe 6 gearbeitet und habe nun eine neue Stelle in Entgeltgruppe 9a bekommen.
Gibt es da eine Höhergruppierung und wie berechnet sich die?
Danke
sgnd

--- End quote ---

Eine Nachfrage zu deinem Fall: Hast du innerhalb deines Arbeitsvertrages neue Aufgaben zugewiesen bekommen, oder lag ein Job-Wechsel vor (also neuer Arbeitgeber — nicht zu verwechseln mit neuem Arbeitsort/ neue Behörde des gleichen Arbeitgebers — oder neuer Arbeitsvertrag nach Ende des alten, z.B., weil dieser befristet war und ausgelaufen ist)?

Wenn dir innerhalb deines Arbeitsverhältnisses höherwertige Aufgaben zugewiesen wurden, dann liegt eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vor, die zu einer Höhergruppierung führt. Aber sowohl aus EG 6/2 als auch EG 6/3 (wenn du deine 3 Jahre in der EG 6 voll hättest) führt eine Höhergruppierung jeweils in die EG 9a/2, wobei die Stufenlaufzeit bei 0 beginnt.

Solltest du dagegen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen sein, so besteht erst einmal nur Anspruch auf Stufe 1, da du bisher keine einschlägige Berufserfahrung in der EG 9a mitbringst.

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