Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung von E7/6 nach E9a
Johann:
Ich lasse mal die Höhergruppierungsmatrix hier stehen (ist ein ganz famoses Stück formatierter Text):
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
sgnd:
--- Zitat von: cyrix42 am 02.11.2023 23:50 ---
Eine Nachfrage zu deinem Fall: Hast du innerhalb deines Arbeitsvertrages neue Aufgaben zugewiesen bekommen, oder lag ein Job-Wechsel vor (also neuer Arbeitgeber — nicht zu verwechseln mit neuem Arbeitsort/ neue Behörde des gleichen Arbeitgebers — oder neuer Arbeitsvertrag nach Ende des alten, z.B., weil dieser befristet war und ausgelaufen ist)?
Wenn dir innerhalb deines Arbeitsverhältnisses höherwertige Aufgaben zugewiesen wurden, dann liegt eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vor, die zu einer Höhergruppierung führt. Aber sowohl aus EG 6/2 als auch EG 6/3 (wenn du deine 3 Jahre in der EG 6 voll hättest) führt eine Höhergruppierung jeweils in die EG 9a/2, wobei die Stufenlaufzeit bei 0 beginnt.
Solltest du dagegen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen sein, so besteht erst einmal nur Anspruch auf Stufe 1, da du bisher keine einschlägige Berufserfahrung in der EG 9a mitbringst.
--- End quote ---
Hallo, danke für deine Antwort.
Ich habe in der gleichen Behörde das Dezernat gewechselt, dazwischen lag ein halbes Jahr pause. Also scheint es wohl ein neues Anstellungsverhältnis zu sein? Wer beurteilt denn so etwas?
Tatsächlich wurde ich fälschlicherweise im neuen Job auch noch nach dem alten Job bezahlt.
LG
cyrix42:
Hast du denn einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, sodass du eine neue Tätigkeit aufgenommen hast, nachdem das alte Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Fristablauf beendet wurde? Wenn ja, ist es erst einmal ein neues Arbeitsverhältnis. Zwar beim gleichen Arbeitgeber, aber dennoch. Da du keine einschlägige Berufserfahrung in der EG 9a mitbringst, sichert dir in diesem Fall der TV-L nur die Stufe 1 zu. Der AG kann deine vorherigen Zeiten der Berufserfahrung bei Einstellung (wenn es Personalgewinnungsprobleme gibt) als förderlich anerkennen, muss es aber nicht. In jenem Fall wäre bei Einstellung die Stufe bzw. anrechenbare Laufzeit zu vereinbaren.
Albeles:
Ich benutze mittlerweile fast immer dieses Tool:
http://hg-tvl.bplaced.net/
Scheint super zu funktionieren. Bisher passte es immer.
cyrix42:
Wäre es nicht einfacher, selbst zu denken, als sich auf irgendwelche Tools zu verlassen, von denen man nicht weiß, ob die Leute auch mit den aktuellen Daten arbeiten und den Tarif-Vertrag überhaupt gelesen und verstanden haben?
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