"Zur Verfügung stehen" ist wohl eine dehnbare Beschreibung.
Die meisten wollen nicht arbeiten, die anderen können nicht und wieder andere wollen können aber nicht.
Viele Bezieher verfügen über keinerlei auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Kenntnisse und Fähigkeiten und sind weder kognitiv noch körperlich in der Lage derlei zu erlangen.
Ja, sie stehen also dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, verbleiben aber im System (hat das nicht mit der Kostenaufteilung Bund/Land SGB II vs. SGB XII zu tun?).
Die ganze Diskussion über zu hohe oder zu niedrige Regelsätze, über Sanktionen, Sonderbedarfe entspringt doch nur einer Problematik: "Hartz IV" soll nur für vorübergehende Notlagen gezahlt werden, ist aber zum Dauerabo geworden, wiel die Personen nicht in die passenden Bezugssystem gepackt werden.
Voraussgesetzt sei aber auch, dass zum Beispiel Aufstocker analog zum Unterhaltsrecht zu 48 Wochenstunden vom Prinzip verplichtet werden. Hiermit bekommt der Mindestlohn auch ganz andere Aspekte, welche meist nur für 40 Wochenstunden hochgerechnet wird, auch in Bezug auf eine spätere Rente. Das ist im Rahmen der gesetzlichen Mindest- und Höchststandards zum Arbeitsrecht systemwidrig.