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Lohnt sich Arbeit noch?
Warnstreik:
--- Zitat von: BAT am 07.11.2023 13:45 ---
--- Zitat von: Warnstreik am 07.11.2023 13:35 ---
Wovon sprechen wir hier eigentlich? Das Thema des Threads ist die 5-köpfige Einverdienerfamilie. Wenn du jetzt vom Alleinverdiener ausgehst, dann vergleiche bitte auch auch den Solo-Bürgergeldempfänger mit dem Alleinverdiener. Und dann darf man die Frage gerne nochmal stellen, ob sich Arbeit denn lohnt ;-)
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Ich war seit Beginn des Threads von allen betroffenen Konstellationen ausgegangen, da die Erhöhung des Regelsatzes auch alle Konstellationen betrifft und ich - auch für die Familien - mich eher für eine weitere Erhöhung des Regelsatzes aussprechen würde, insbesondere für die Grundsicherung im Alter.
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Dann entschuldige ich mich - wir waren jetzt so lange bei dem Familienbeispiel, dass ich das fälschlicherweise als unpassend interpretiert habe. Aber mal die Frage an dich: Wie denkst du über das Verhältnis Alleinstehender EG8/4 zum alleinstehenden Bürgergeldempfänger? Lohnt sich aus deiner Sicht das Arbeiten?
@Summer
Das Wohngeld bleibt identisch, egal ob 70 oder 200m2. (oder steigt sogar) Die Beispielfamilie aus diesem Thread bekommt ca. 560€ Wohngeld im Fall der 1200€-100m2-Wohnung in D.
Organisator:
--- Zitat von: Warnstreik am 07.11.2023 14:20 ---Dann entschuldige ich mich - wir waren jetzt so lange bei dem Familienbeispiel, dass ich das fälschlicherweise als unpassend interpretiert habe. Aber mal die Frage an dich: Wie denkst du über das Verhältnis Alleinstehender EG8/4 zum alleinstehenden Bürgergeldempfänger? Lohnt sich aus deiner Sicht das Arbeiten?
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Ob lohnen oder nicht - was wäre die Alternative? So wie ich die Regelungen kenne, muss man als Bürgergeldempfänger seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen, um Bürgergeld zu bekommen.
Wer also arbeitsfähig aber arbeitsunwillig ist, dürfte früher oder später seinen Bürgergeldanspruch verlieren.
BAT:
--- Zitat von: Warnstreik am 07.11.2023 14:20 ---
Aber mal die Frage an dich: Wie denkst du über das Verhältnis Alleinstehender EG8/4 zum alleinstehenden Bürgergeldempfänger? Lohnt sich aus deiner Sicht das Arbeiten?
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Nee, nicht diese Vergleichsrechnungen. Arbeiten ist ein Wert an sich. Sei es als Lebenserfüllung für den Einen, sei es als solidarischer Beitrag vom Anderen, der möglicherweise Transferzahlungen minimieren kann.
Und mir bleibt es weiterhin nicht zu vermitteln, warum das Schonvermögen so hoch und die Sanktionensmöglicheiten, so lässig sind. Wenn man für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, muss man auch den Regelungen des Arbeitsmarktes unterworfen werden; alles andere ist inkonsistent.
Hat das BVerfG bleim Blick auf das Existenzminimum das Schonvermögen außer Acht gelassen?
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 07.11.2023 14:44 ---Wer also arbeitsfähig aber arbeitsunwillig ist, dürfte früher oder später seinen Bürgergeldanspruch verlieren.
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Eine häufige vertretene These ist doch, dass es den Menschen, der nicht arbeitswillig ist, zu leicht gemacht wird seine Unwilligkeit auszuleben.
Gepaart mit der unterschwelligen Behauptung, dass diese Unwilligkeit auf die meisten BG Empfänger zutrifft.
(Obwohl "nur" 30% der BG Empfänger arbeitslose Erwerbsfähige sind)
Leider habe ich grade keine Zahlen darüber, wieviel davon langfristig diesen Status und wie deren (Aus)Bildungsstand ist und der verdacht bestehen könnte, dass sie sich somit auf dem BG "ausruhen".
BAT:
--- Zitat von: MoinMoin am 07.11.2023 15:16 ---Eine häufige vertretene These ist doch, dass es den Menschen, der nicht arbeitswillig ist, zu leicht gemacht wird seine Unwilligkeit auszuleben.
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Welche These? Die Parameter sind niedergeschrieben und für jeden ersichtlich. Abseits von teils fehlenden Sanktionsmöglichkeiten kommen so einige auch mit Sanktionen längere Zeit gut über die Runden.
Was da letzten Endes wirklich gelebt wird geht mir am Arsch vorbei (die Überführung in das SGB XII ist eigentlich nicht umstritten bei langjährigen Beziehern), die Parameter sind aber schon recht dekadent.
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