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Lohnt sich Arbeit noch?

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Warnstreik:

--- Zitat von: BAT am 07.11.2023 14:50 ---
--- Zitat von: Warnstreik am 07.11.2023 14:20 ---
Aber mal die Frage an dich: Wie denkst du über das Verhältnis Alleinstehender EG8/4 zum alleinstehenden Bürgergeldempfänger? Lohnt sich aus deiner Sicht das Arbeiten?

--- End quote ---

Nee, nicht diese Vergleichsrechnungen. Arbeiten ist ein Wert an sich. Sei es als Lebenserfüllung für den Einen, sei es als solidarischer Beitrag vom Anderen, der möglicherweise Transferzahlungen minimieren kann.

Und mir bleibt es weiterhin nicht zu vermitteln, warum das Schonvermögen so hoch und die Sanktionensmöglicheiten, so lässig sind. Wenn man für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, muss man auch den Regelungen des Arbeitsmarktes unterworfen werden; alles andere ist inkonsistent.

Hat das BVerfG bleim Blick auf das Existenzminimum das Schonvermögen außer Acht gelassen?

--- End quote ---

Was man ja in Wirklichkeit gemacht hat ist die Widerherstellung einer dreistufigen Arbeitlosenvorsorge. Mit den einjährigen Übergangslösungen zu Schonvermögen und Miete hat man die Arbeitslosenhilfe teilweise wieder eingeführt.

Die Idee war, dass man Menschen, die nur temporär in so eine Notlage gekommen sind, die Möglichkeit gibt nachhaltig auf die Beine zu kommen statt direkt das erstbeste Ausbeuterangebot annehmen zu müssen. Explizit wurde Zeit für die Jobfindung, berufliche Neuausrichtung und Weiterbildung genannt. Ob das gut ist muss jeder für sich selbst befinden. Allerdings muss man sich auch immer die Arbeitsmarktlage anschauen. Als Wendekind habe ich viele Existenzen scheitern sehen, weil in den 90igern und frühen 2000ern für einen großen Teil der Menschen schlicht keine Arbeit vorhanden war. Ein Jobverlust bedeutete somit (oft) gleichzeitig ein Verlust des Großteils der (spärlichen) Rücklagen für das Alter.

Ich bin ansonsten aber wie du ein großer Freund vom Fördern und Fordern - derzeit gibt es wenig Regionen in Deutschland, wo man keine Jobs hinterhergeworfen bekommt und durch den Mindestlohn gibt es auch deutlich weniger Ausbeuterjobs.

BAT:
Arbeit ist eigentlich immer zu viel vorhanden; es liegt ja an der Verteilung. Ich bin doch nicht aus Faulheitsgründen für tarifliche Arbeitszeiten von 30 bis maximal 35 Stunden.  ;)

Aber das ist ein anderes Thema.

Ich halte es für systemwidrig, wenn Leute mehr als vier Jahre Bürgergeld beziehen, dann eigentlich sollen die ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was ja offensichtlich nicht der Fall ist (Aufstocker ist was anderes, die haben meist ihre Gewerkschaftsinteressen nicht wahrgenommen wie wir oder Cockpit), also gar nicht in diese Systematik gehören, sondern in SGB XII mit mindestens 20 % erhöhten Regelsatz.

Schokobon:
"Zur Verfügung stehen" ist wohl eine dehnbare Beschreibung.
Die meisten wollen nicht arbeiten, die anderen können nicht und wieder andere wollen können aber nicht.
Viele Bezieher verfügen über keinerlei auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Kenntnisse und Fähigkeiten und sind weder kognitiv noch körperlich in der Lage derlei zu erlangen. Dieser Bodensatz ist da und muss sozial versorgt werden.

BAT:

--- Zitat von: Schokobon am 07.11.2023 20:06 ---"Zur Verfügung stehen" ist wohl eine dehnbare Beschreibung.
Die meisten wollen nicht arbeiten, die anderen können nicht und wieder andere wollen können aber nicht.
Viele Bezieher verfügen über keinerlei auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Kenntnisse und Fähigkeiten und sind weder kognitiv noch körperlich in der Lage derlei zu erlangen.

--- End quote ---

Ja, sie stehen also dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, verbleiben aber im System (hat das nicht mit der Kostenaufteilung Bund/Land SGB II vs. SGB XII zu tun?).

Die ganze Diskussion über zu hohe oder zu niedrige Regelsätze, über Sanktionen, Sonderbedarfe entspringt doch nur einer Problematik: "Hartz IV" soll nur für vorübergehende Notlagen gezahlt werden, ist aber zum Dauerabo geworden, wiel die Personen nicht in die passenden Bezugssystem gepackt werden.

Voraussgesetzt sei aber auch, dass zum Beispiel  Aufstocker analog zum Unterhaltsrecht zu 48 Wochenstunden vom Prinzip verplichtet werden. Hiermit bekommt der Mindestlohn auch ganz andere Aspekte, welche meist nur für 40 Wochenstunden hochgerechnet wird, auch in Bezug auf eine spätere Rente. Das ist im Rahmen der gesetzlichen Mindest- und Höchststandards zum Arbeitsrecht systemwidrig.

Opa:

--- Zitat von: Schokobon am 07.11.2023 20:06 ---Die meisten wollen nicht arbeiten

--- End quote ---
Worauf stützt sich diese Aussage?

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