Einzig die Frage nach dem Einkommen / Auskommen/ möge hier beleuchtet werden.
Es mögen keine moralischen / gesellschaftspolitischen Gesichtspunkte eingebracht werden.
Isoliert davon darf ich hier die beiden "Modelle" gegenüberstellen.
Erwerbstätigkeit eines Akademikers im sozialen Dienst.
In unserer Einrichtung werden Sozialarbeiter B.A. beschäftigt. Beispiel Stufe 4
Familie hat drei Kinder : 4; 7 und 9 Jahre. Mutter arbeitet nicht! Vater hat Zöliakie!
SU 11b ; Brutto: 4137 Euro
Netto: 2972,86 Euro zggl. Kindergeld: 750 Euro ergeben:
3662 Euro Monatseinkommen!
Davon werden bezahlt: Warmmiete in Düsseldorf : 1.400 Euro
KiTa Platz für 1 Kind
und und und und !
Sollte diese Familie eine Mietanpassung erhalten, wird diese durch den AG nicht übernommen.
Sollte diese Familie ein weiteres Kind bekommen, wird das Entgelt nicht erhöht.
Bürgergeld!
Antragsteller : 451,00 €
Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung: Zöliakie/Sprue 66,00 €
Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in: 451,00 €
Kinder 5 Jahre und jünger: 318,00 €
Kinder bis 13 Jahre: 696,00 €
Summe der Leistungen: 1.982,00 €
Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete: 1.200,00 €
Heizkosten: 200,00 €
Summe der Unterkunftskosten: 1.400,00 €
Einkommen
Kindergeld: 750,00 €
Summe der Einkünfte: 750,00 €
Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen: 1.982,00 €
+ Summe der Unterkunftskosten: 1.400,00 €
- Summe der Einkünfte - 750,00 €
= vermutlicher Anspruch: 2.632,00 €
zzgl. Kindergeld: 750 3.382,00
KiTa Platz und Verpflegung sind gebühren und beitragsfrei