Einzig die Frage nach dem Einkommen / Auskommen/ möge hier beleuchtet werden.
Es mögen keine moralischen / gesellschaftspolitischen Gesichtspunkte eingebracht werden.
Isoliert davon darf ich hier die beiden "Modelle" gegenüberstellen.
Erwerbstätigkeit eines Akademikers im sozialen Dienst.
In unserer Einrichtung werden Sozialarbeiter B.A. beschäftigt. Beispiel Stufe 4
Familie hat drei Kinder : 4; 7 und 9 Jahre. Mutter arbeitet nicht! Vater hat Zöliakie!
SU 11b ; Brutto: 4137 Euro
Netto: 2972,86 Euro zggl. Kindergeld: 750 Euro ergeben:
3662 Euro Monatseinkommen!
Davon werden bezahlt: Warmmiete in Düsseldorf : 1.400 Euro
KiTa Platz für 1 Kind
und und und und !
Sollte diese Familie eine Mietanpassung erhalten, wird diese durch den AG nicht übernommen.
Sollte diese Familie ein weiteres Kind bekommen, wird das Entgelt nicht erhöht.
Bürgergeld!
Antragsteller : 451,00 €
Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung: Zöliakie/Sprue 66,00 €
Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in: 451,00 €
Kinder 5 Jahre und jünger: 318,00 €
Kinder bis 13 Jahre: 696,00 €
Summe der Leistungen: 1.982,00 €
Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete: 1.200,00 €
Heizkosten: 200,00 €
Summe der Unterkunftskosten: 1.400,00 €
Einkommen
Kindergeld: 750,00 €
Summe der Einkünfte: 750,00 €
Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen: 1.982,00 €
+ Summe der Unterkunftskosten: 1.400,00 €
- Summe der Einkünfte - 750,00 €
= vermutlicher Anspruch: 2.632,00 €
zzgl. Kindergeld: 750 3.382,00
KiTa Platz und Verpflegung sind gebühren und beitragsfrei
Muss jetzt schon eine Krankheit herhalten, um die Rechnung zumindest halbwegs plausibel zu machen?
1. Die obige Familie hat mit Sicherheit schon vor den Kids ein gutes Stück an Vermögen zusammengetragen, was jetzt entweder die (freie) Entscheidung der Mutter nicht zu arbeiten abfedert oder einen Teil der Miete trägt. Dieses Vermögen hat die Bürgergeldfamilie schlicht nicht.
2. Du hast das Wohngeld vergessen. In diesem Fall (eben ziemlich genau berechnet) 553€ bei 1200€ Kaltmiete.
3. Es spricht nichts - aber auch garnichts dagegen, dass die Mutter zumindest einen Mini- oder Midi-Job macht. Von einer regulären Teil- oder Vollzeitbeschäftigung ganz zu schweigen.
4. Selbst wenn man sich dafür entscheidet die Kinder noch lange selbst zu betreuen, wendet sich das Blatt sobald entweder die Frau wieder arbeitet oder den Bürgergeldempfängern ihre anrechenbaren Kinder ausgehen. Dann spreizt es sich wieder massiv.
Leider greifst du wieder genau so ein Beispiel heraus, wo man erstmal plakativ etwas darstellen kann. Wieso vergleichst du nicht denselben Sozialarbeiter aber alleinstehend, mit seinem alleinstehenden Bürgergeld-Pendent? Oder wieso nicht das Sozialarbeiter-Dink-Pärchen mit dem Bürgergeldpärchen?