Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Widerspruch Besoldung
AVP:
--- Zitat von: ACDSee am 06.11.2023 18:04 ---
Nein.
--- End quote ---
Natürlich kommt der Widerspruch in die Personalakte. In der Regel in die Bezügeakte, welche bei dem Besoldungsamt geführt wird. Diese Akte ist aber auch ein Bestandteil der Personalakte.
Würde der Widerspruch nicht in die Akten aufgenommen werden könnte man gar nicht rückverfolgen wer wann Widerspruch eingelegt hat.
Eine dadurch stattfindende Benachteiligung ist aber eher unwahrscheinlich (und selbstverständlich rechtswidrig), insbesondere da dieser Teil der Personalakte ja (in der Regel) extern geführt wird und die unmittelbaren Vorgesetzten sowie die eigene Behörde davon eher nichts erfährt. Garantien wird da aber niemand geben können.
UncleSven93:
Hallo,
kann mir einer erklären wie genau man Einspruch einlegt?
Entschuldigt die vermeintliche "Anfängerfrage" aber habe mit so etwas bisher noch gar keine Berührungspunkte gehabt.
Viele Grüße und Lieben Dank
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