Kündigungsfrist TV-L bei Wechsel in den TVÖD

Begonnen von Hanibal, 07.11.2023 09:43

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Hanibal

Hallo Zusammen,

gelten die normalen Kündigungsfristen des TV-L bei einem Wechsel in den TVÖD?
Wie verhält es sich dann mit der VBL?

Danke Euch vorab :-)

cyrix42

Moin,

deine Kündigungsfrist ergibt sich aus §30 (befristete Arbeitsverhältnisse) bzw. §34 (unbefristet) TV-L. Dabei zählt nur die Zeit, die du bisher bei deinem aktuellen Arbeitgeber -- zum Zeitpunkt der Kündigung -- zurückgelegt hast. Wer dein neuer Arbeitgeber ist, ist dafür irrelevant.

Das Versicherungsverhältnis mit der VBL endet mit Ausscheiden aus deinem aktuellen Arbeitsverhältnis. Es lebt jedoch wieder auf, wenn du bei einem (anderen) Arbeitgeber, der sich dort einbringt, eine neue Arbeitstätigkeit aufnimmst.

Hanibal

Vielen Dank.
Verstehe ich richtig- auch wenn man im öffentlichen Dienst bleibt , muss man dennoch offiziell kündigen, da es sich um einen anderen AG handelt Land  / Kommune.

Danke nochmals

E15TVL