[BY] Beihilfe Bayern - Sehhilfe

Begonnen von Kingrakadabra, 22.07.2023 22:00

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Kingrakadabra

Hallo zusammen,

Aufwendungen für Sehhilfen sind beihilfefähig (letzte Beihilfe Sehhilfe < 3 Jahre), wenn diese verloren gegangen oder unbrauchbar geworden sind. Hat jemand Erfahrung, die man dies begründen kann? Genügt eine Begründung, die selbst geschrieben wurde oder muss der Arzt diese verfassen?

Danke und viele Grüße

KH

Saxum

Hallo,

ich verweise hierzu auf § 22 Absatz 5 Nr. 2 BayBhV (Aufwendungen für Sehhilfen, sonstige visusverbessernde Maßnahmen). Eine besondere formerfordernis lässt sich hier nicht herauslesen, daher sollte eine eigene Erklärung ausreichend sein. Diese muss aber natürlich insoweit glaubhaft sein und dem tatsächlichen Umstand entsprechen.

Wenn die erstmalige Beschaffung der Brillen bei der Beihilfe bereits via ärztlichem Attest erfolgt ist, sollte für die Ersatzbeschaffung die Refraktionsbestimmung durch den Optiker*in ausreichend sein.

Kingrakadabra

Hey,

brauchte für die Ersatzbeschaffung eine Bestätigung vom Augenarzt. War jedoch problemlos zu bekommen.

Gruß

King

Saxum

Danke für das konstruktive Feedback Kingrakadabra, freut mich dass es gut geklappt hat.

Inwiefern fandet du es nicht einfach jetzt ramane?

Kingrakadabra

Zitat von: ramane in 13.09.2023 10:49
Zitat
Hey,
brauchte für die Ersatzbeschaffung eine Bestätigung vom Augenarzt. War jedoch problemlos zu bekommen.

Gruß

King
Ich fand es überhaupt nicht einfach.

Was war daran nicht einfach? Grob gesagt stellt der AA ja nur einen "Wisch" aus bzw. unterschreibt nur.

Gruß