Hallo zusammen,
ich bin recht neu im Öffentlichen Dienst und habe da was die Einstufungen angeht noch ganz wenig Wissen.
Ich bin in Entgeltgruppe 6 eingruppiert und nach Prüfung der Endstufe 6 zugeordnet worden.
Diese Stufe wurde mir mit folgender Begründung gewährt:
"Unter Anwendung der Personalgewinnungsschwierigkeit wurde Ihnen die Erfahrungsstufe 6 gewährt. Dafür wurde bereits die restriktiv anzuwendende Anrechnung von förderlicher Berufserfahrung gem. § 16 Abs. 2 S. 4 TV-H i.V.m. den dazugehörigen Durchführungshinweisen berücksichtigt. Normalerweise wären Sie gem. § 16 Abs. 2 S. 3 TV-H durch Ihre Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber bis zur Stufe 3 gekommen. Nur durch die Anwendung von förderlichen Zeiten war eine höhere Zuordnung möglich."
Nun sind wir informiert worden, dass wir die Möglichkeit haben die Vorweggewährung von Erfahrungsstufen nach § 16 Absatz 5 TV-H zu beantragen. Für mich würde somit der Absatz 4 gelten in dem bis zu 20% des Tabellenentgelts gewährt werden könnten.
Nun zu meiner Frage: Kann ich den Antrag in meinem Fall stellen oder schließt die erste Begründung bei meiner Einstellung eine weitere Erhöhung aus?
Viele Grüße, Olli