Autor Thema: Kinderzulage  (Read 1514 times)

ImöDBeschäftigt

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Kinderzulage
« am: 20.06.2025 09:10 »
Ich habe eine Frage bezüglich der Kinderzulage, da mir ein Aspekt nicht ganz klar ist. Es geht um den erhöhten Betrag für das 3. (und jedes weitere) Kind. Was zählt als 3. Kind?
Ich habe 3 Kinder. Das älteste dieser 3 Kinder stammt aus meiner geschiedenen Ehe und der Vater ist hessischer Beamter. Da das Kind im Wechselmodell betreut wird, können wir generell aussuchen, wer das Kindergeld bezieht. Aktuell bezieht es der Vater, der dadurch dann ja auch die Familienzulage mit dem Anteil für das Kind bekommt.
Zählt mein erstes Kind bei mir nun aber als Zählkind mit, spdass ich für mein 3. Kind entsprechend Kinderzulage in Höhe von 153,05€ erhalte, oder zählt es garnicht?

Vielen Dank schonmal!

GofX

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Antw:Kinderzulage
« Antwort #1 am: 27.06.2025 04:51 »
Da das Kind im Wechselmodell betreut wird, können wir generell aussuchen, wer das Kindergeld bezieht. Aktuell bezieht es der Vater [...]

Siehe hier: https://www.google.com/search?q=wer+bekommt+kinderzulage+hessen

Zitat von: Google
In Hessen erhalten Tarifbeschäftigte des Landes eine Kinderzulage für jedes berücksichtigungsfähige Kind, für das Kindergeld bezogen wird.

Ich würde sagen, da Du das Kindergeld nicht beziehst, gibt's auch keine Kinderzulage.

ImöDBeschäftigt

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Antw:Kinderzulage
« Antwort #2 am: 27.06.2025 10:09 »
Das ist soweit klar und war nicht meine Frage. Dass ich für mein erstes Kind keine Zulage bekomme steht außer Frage. Die Frage ist aber, ob ich für 3. Kind den erhöhten Betrag, den es für "das 3. und jedes weitere Kind" gibt bekomme.
Also, ob ich insgesamt 200€ bekomme oder 253,05€, da ich ja 3 Kinder habe.

Rentenonkel

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Antw:Kinderzulage
« Antwort #3 am: 27.06.2025 11:16 »
Es geht um die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder. Das Kriterium "ab dem dritten Kind" wäre daher nur dann erfüllt, wenn Du (und nicht der Stiefvater) das Kindergeld erhalten würdest.

ImöDBeschäftigt

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Antw:Kinderzulage
« Antwort #4 am: 27.06.2025 11:47 »
Es erhält kein Stiefvater irgendein Kindergeld.
Für alle meine 3 Kinder bin ich kindergeldberechtigt.
Für mein 1. Kind wird es aber dem leiblichen Vater (hessicher Beamter) ausgezahlt (der es mir hälftig wieder überweist, wie das im Wechselmodell Pflicht ist bzw. wenn Unterhalt fließt auch eingerechnet wird).
Da im TV-H bezüglich der Zählweise der Kinder auf das BKGG verwiesen wird und beim Kindergeld meine erstes Kind ein "Zählkind" wäre, würde ich interpretieren, dass es auch bei der Zulage als "Zählkind" mittuzählen ist und somit mein 3. Kind auch bei der Zulage als 3. Kind zu werten ist.

Rentenonkel

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Antw:Kinderzulage
« Antwort #5 am: 27.06.2025 12:47 »
Sorry, dann habe ich den Sachverhalt nicht richtig erfasst. Ersetze "Stiefvater" durch "Vater"...

Oder anders ausgedrückt:

Den Zuschlag für das dritte Kind steht dir nur dann zu, wenn du den Kindergeldanspruch auch realisierst. Dann würde der verbeamtete Vater seinerseits den Anspruch auf Kindergeld und Familienzuschlag für das gemeinsame Kind verlieren und dir ständen für alle drei Kinder der Zuschlag zu.

§ 23 a des Tarifvertrages schließt in den Fällen eine Berücksichtigung des Kindes aus, in denen der andere Elternteil aus einem Beschäftigungsverhältnis bereits einen Familienzuschlag erhält. Wenn eine Berücksichtigung dieses Kindes nach dem Tarifvertrag in diesen Fällen grundsätzlich ausgeschlossen ist, kann es meiner Meinung nach auch nicht als Zählkind zählen.

ImöDBeschäftigt

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Antw:Kinderzulage
« Antwort #6 am: 27.06.2025 13:25 »
Wie genau ist denn dann aber der Satz zu verstehen der bzgl. der maßgeblichen Reihenfolge auf das BKGG verweist?
Also was für Fälle sind dort gemeint, wenn nicht "Zählkinder" im Sinne des BKGG?
Das erschließt sich mir bisher nicht.
Auch rein praktisch verstehe ich es nicht, denn insgesamt würden für die 3 Kinder bei Angestellten in einer Konstellation ohne Trennungskind ja 353,05€ Kinderzulage entstehen. In Konstellation mit Beamten entsprechend mehr.
Wenn mein 1. Kind bei mir nun mitzählt ergibt sich ja keine Erhöhung dieses Betrags (außer, da Konstellation mit Beamtem), also auch keine doppelte Auszahlung oder irgendwas. Also Elternteile mit Konstellationen wie bei mir werden ja nicht bevorzeilt, wenn es die Form der "Zählkinder" gibt.

Rentenonkel

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Antw:Kinderzulage
« Antwort #7 am: 30.06.2025 09:29 »
Zählkinder sind Kinder, für die ein anderer Elternteil zwar Kindergeld erhält, allerdings gleichzeitig der Kindergeldberechtigte keinen wie auch immer gearteten, zusätzlichen kindbezogenen Zuschlag aus dem ÖD erhält.

Es ist jedoch denkbar, dass Dir bei dieser Konstellation nicht nur die Hälfte des Kindergeldes, sondern auch die Hälfte des kindbezogenen Zuschlages vom Kindesvater zusteht. Das ist allerdings eher eine Frage des Unterhaltsrechtes als des Arbeitsrechts und da bin ich raus  ;)