Kein Tippfehler! Die Stellen können (!) so besoldet werden, mehr nicht. Im Normalfall werden dann die Beförderungen erst nach einer "Erprobungszeit" vorgenommen, sprich der g.D kann sich drauf bewerben.
Intern macht man dann den "Aufstiegslehrgang" und wird dann später auf A14 befördert und besoldet..