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Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2024
MissYetti:
Hallo,
ich hätte mal eine spezifische Frage zu den Konkurrenzregeln in §4. Und zwar bin ich als Beamtin im Mai vom Bund zum Land Hessen gewechselt. Ich habe beim Bund in 2023 eine Inflationsausgleichsprämie bekommen und würde jetzt die letzten zwei Zahlungen (2000 €) vom Land Hessen auch bekommen, da die Voraussetzungen erfüllt sind. Soweit ich weiß, ist die Inflationsausgleichszahlung arbeitgeberabhängig und kann daher grds. einem Arbeitnehmer auch mehrfach gezahlt werden. Wenn ich umgekehrt gewechselt wäre, dann hätte ich ja schließlich auch Pech gehabt und so hätte ich einfach mal Glück. Warum ich frage, na ja der Dienstherr stellt sich quer und beruft sich auf diese Konkurrenzregel, ist das so rechtens? Hat da jemand bereits Erfahrungen mit gemacht.
VG
micha77:
--- Zitat von: sapere aude am 27.06.2024 13:17 ---In seiner Rede hat der Innenminister die Erhöhung der Polizeizulage auf 160,- Euro angekündigt.
--- End quote ---
Das wird so umgesetzt - ab dem 01.01.2025 - Gesetzentwurf für die erste Lesung findet diese Woche statt. Die Erhöhung der Zulage betrifft auch Beamte in anderen Sparten.
Daneben gibt es noch einige kleinere Änderungen.
https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/8/01028.pdf
Die Erhöhung der Zulage fällt in die 5% Sonderzahlung pro Monat hinein, so dass dieser Betrag auch minimal steigt.
Umlauf:
--- Zitat von: MissYetti am 02.08.2024 09:15 ---Hallo,
ich hätte mal eine spezifische Frage zu den Konkurrenzregeln in §4. Und zwar bin ich als Beamtin im Mai vom Bund zum Land Hessen gewechselt. Ich habe beim Bund in 2023 eine Inflationsausgleichsprämie bekommen und würde jetzt die letzten zwei Zahlungen (2000 €) vom Land Hessen auch bekommen, da die Voraussetzungen erfüllt sind. Soweit ich weiß, ist die Inflationsausgleichszahlung arbeitgeberabhängig und kann daher grds. einem Arbeitnehmer auch mehrfach gezahlt werden. Wenn ich umgekehrt gewechselt wäre, dann hätte ich ja schließlich auch Pech gehabt und so hätte ich einfach mal Glück. Warum ich frage, na ja der Dienstherr stellt sich quer und beruft sich auf diese Konkurrenzregel, ist das so rechtens? Hat da jemand bereits Erfahrungen mit gemacht.
VG
--- End quote ---
Ohne die Hessen-Regeln zu kennen.
Lass dir die angebliche Konkurrenzregel zeigen.
Das kenne ich eigentlich nur vom Familienzuschlag.
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